Heiligenhaus. . Zwei Heiligenhauser Rechtsanwälte vertreten Anwohner der A 44-Trasse. Es geht um den Lärmschutz. Der wurde nach veralteten Prognosen geplant.
- Auf die Anwohner der A44 in Heiligenhaus könnte mehr Lärm zukommen, als bislang vermutet
- Die Anwälte Christoph Pipping und Anna Bensch berichten von einer neuen Verkehrsprognose
- Demnach würden deutlich mehr Autos die neue Trasse nutzen, Straßen NRW will das prüfen
Die A 44-Trasse ist noch gar nicht eröffnet – dennoch bewegt sie schon Wochen vorher bereits jetzt zahlreiche Heiligenhauser. Vor allem die Bürger im Süden der Stadt, die nah an der künftigen Autobahn wohnen, sorgen sich um Lärm- und Feinstaubemissionen.
Die Heiligenhauser Rechtsanwälte Christoph Pipping und Anna Bensch vertreten in Heiligenhaus und Velbert rund ein Dutzend Betroffene. Sie halten den Lärmschutz, wie er derzeit gebaut wird, für nicht ausreichend. „Die Planung des Lärmschutzes geht von veralteten Verkehrsprognosen aus“, sagt Christoph Pipping.
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Unterschiedliche Prognosen
Der Landesbetrieb Straßen NRW errichtet die Lärmschutzwand im Nonnenbruch anhand einer Prognose, die von 38 000 Fahrzeugen pro Tag auf der A 44 ausgeht. „Im neuen Verkehrswegeplan geht das Bundesverkehrsministerium dagegen von 49 000 bis 57 000 Fahrzeugen aus“, erklärt Anna Bensch.
Das ergebe sich aus einer Planung zum Ausbau A 3, bei der auch der Verkehr auf der A 44 berücksichtigt worden sei.
Bis zu 200 Haushalte nach neuen Prognosen betroffen
Und das habe Folgen für die Anwohner. Schon nach der alten Planung würden die Grenzwerte – 49 db(A) nachts und 59 db(A) tagsüber – an einigen Stellen um bis zu 4db(A) überschritten, eine Zahl, die sich bei mehr Verkehr noch erhöhen würde.
Statt derzeit 38 Haushalte wären nach den neuen Prognosen 150 bis 200 Haushalte vom Lärm betroffen, schätzen die Anwälte. Und zwar nicht nur im Nonnenbruch, auch am Gießerweg, in der Heide, in Hetterscheidt und in Velbert.
Ein LKW entspricht 23 PKW
Bensch: Vor allem der Schwerlastverkehr ist das Problem. Die Geräuschbelastung eines Lkw entspricht der von 23 Pkw.“ Dieser Verkehr dürfte in den nächsten Jahren besonders stark zunehmen.
Pipping und Bensch empfehlen Betroffenen, einen schriftlichen Antrag zur Verbesserung des aktiven (Schutzwand) und passiven (Fenster etc.) Lärmschutzes bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu stellen.
Pipping geht davon aus, dass die Bezirksregierung diese Anträge berücksichtigen und den Landesbetrieb kontaktieren wird. „Ich bin optimistisch, dass Straßen NRW aufgefordert wird, etwas zu unternehmen.“
Prognose ist auch Straßen NRW bekannt
Die Bezirksregierung hat nach eigenen Angaben bereits Anträge vorliegen, so Sprecherin Stefanie Klockhaus: „Wir müssen nun abwarten, wie Straßen NRW die Sache sieht, um auch die zweite Seite zu hören. Erst dann können wir sagen, wie es weiter geht.“ Einen Zeithorizont oder eine Bewertung könne die Bezirksregierung derzeit aber noch nicht abgeben.
Straßen NRW werde die Lärmschutzwand zunächst einmal nach den bisherigen Verkehrsprognosen von 38 000 Fahrzeugen pro Tag weiterbauen, sagt Ursula Buttgereit, Leiterin der Abteilung Planerische Grundsatzangelegenheit beim Landesbetrieb.
Die Prognose von 49 000 bis 57 000 Fahrzeugen pro Tag sei inzwischen auch bei Straßen NRW bekannt. „Wir werden nun Kontakt mit den Gutachtern aufnehmen und schauen, wie diese Zahlen zustande kommen.“
Kontroverse Debatte
Einen Antrag bei der Bezirksregierung auf verbesserten Lärmschutz zu stellen, mache ihrer Meinung nach aber noch keinen Sinn, so Buttgereit. „Die erforderliche Erheblichkeitsschwelle von 2,1db(A) über den Grenzwerten gilt erst bei laufendem Autobahnbetrieb.“
Das sieht Christoph Pipping anders. Auch jetzt könne man bereits Anträge stellen. „Wenn man das gemacht hat, dauert es ja auch erstmal wieder, bis etwas passiert.“
Das Thema A44 dürfte also auch weiter kontrovers diskutiert werden und die Menschen bewegen.
>> Anwohner können sich informieren
Betroffene Anwohner werden von Straßen NRW über ihre Ansprüche zum Lärmschutz informiert. Wer sich selbst informieren will, kann dies tun unter: kontakt-rnl-r@strassen.nrw.de.
Falls Anwohner betroffen sind, wird ein Gutachten erstellt, in dem festgelegt wird, welche Maßnahmen durchgeführt und von Straßen NRW bezahlt werden müssen.