Heiligenhaus. . WAZ-Leserin Christa Bindrim beklagt den schlechten Zustand des Bürgersteigs vor dem Gelände. Auch die Stadt hat dies zur Kenntnis genommen.
- Seit 2004 liegt das ehemalige Dörrenhaus-Areal an der Velberter Straße in Heiligenhaus brach
- Anwohner beschweren sich nun über den Zustand auf den Bürgersteigen rund um das Gelände
- Stadt will nun den derzeitigen Eigentümer anschreiben. Wie es mit dem Bau weitergeht, ist unklar
Wenn Christa Bindrim an dem Dörrenhaus-Gelände in Hetterscheidt vorbeigeht, dann gleicht der Weg dort mehr einem Hindernisparcours denn einem ordnungsgemäßen Bürgersteig: Überall sprießt Unkraut, zum Teil bereits so hoch, dass die WAZ-Leserin buchstäblich einen großen Bogen drumherum machen muss. Zudem ragen Gestrüpp und wild wuchernde Zweige in den Gehsteigbereich hinein, so dass Christa Bindrim sich ducken muss. Unebene Boden- und lose Begrenzungsplatten gestalten sich zum Stolperstein. „Das ist hier wie Sodom und Gomorrha“, empört sich die Heilpraktikerin, die eine Praxis neben dem Dörrenhaus-Areal an der Velberter Straße betreibt. Und: „Es ist auch gefährlich, hier entlangzulaufen. Es müsste dringend Ordnung gemacht werden.“
Eigentümer ist verantwortlich
Das sieht die Stadt genau so, wie Ordnungsamtsleiterin Kerstin Plambeck ausführt: „Uns ist es auch aufgefallen, wie es derzeit an dem Dörrenhaus-Gelände aussieht, wir haben zudem dazu Hinweise erhalten.“ Verantwortlich für den ordnungsgemäßen Zustand seien aber die Eigentümer von Grundstücken. Dies sei so in der Straßenreinigung- und Gebührensatzung festgelegt, erläutert die Ordnungsamtschefin weiter.
Die Stadt wird in dieser Sache auch aktiv, schildert Jürgen Hollenberg, Abteilungsleiter Kämmerei: „Wir werden jetzt den Eigentümer des Dörrenhaus-Geländes anschreiben und ihn auffordern, seiner Reinigungspflicht nachzukommen.“
Eigentümer hat zwei bis drei Wochen Zeit
So verfahre die Stadt immer, wenn sie etwa von der Stadtwacht oder von Bürgern Hinweise erhalte, dass ein Gelände nicht richtig gepflegt werde. „Dann bekommen die Eigentümer in der Regel ein nettes Schreiben von uns und haben zwei bis drei Wochen Zeit, etwas zu tun. Im Normalfall geschieht das auch und die Sache ist erledigt“, so Hollenberg. Oft stecke keine böse Absicht hinter solchen Nachlässigkeiten, sondern die Eigentümer seien sich gar nicht ihrer Pflichten bewusst.
Sollten sie jedoch die Aufforderung der Stadt missachten, droht ein Bußgeld. Denn: „Bei der Vernachlässigung der Straßenreinigungspflicht handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit“, schildert Jürgen Hollenberg.
Auf dem Gelände sind nur Schuttberge zu sehen
Vor zwei Jahren wurde das Dörrenhaus-Gelände, das seit 2004 vor sich hingammelt, vom zwischenzeitlichen Eigentümer Assa Abloy an den Wuppertaler Investor Günther Simon verkauft. Der hat zwischenzeitlich die Gebäude dort abreißen lassen, die Arbeiten stehen aber derzeit auf dem Areal still. Es sollen freistehende Häuser, Doppelhaushälften, Eigentums- und Mietwohnungen sowie stilles Gewerbe entstehen.
Doch auf dem Gelände sind derzeit nur Schuttberge zu sehen – und davor eben ein verwahrloster Gehweg, was WAZ-Leserin Christa Bindrim traurig stimmt: „Ich bin hier geboren und kann mich noch gut an die Zeiten von Dörrenhaus erinnern. Damals war das Gelände noch sehr gepflegt und nicht in so einem schlimmen Zustand wie heute.“
Aber nun hat Eigentümer Günther Simon ja noch zwei bis drei Wochen Zeit, wieder für Ordnung auf dem Bürgersteig zu sorgen.