heiligenhaus. . Vor allem Eltern mit hohem Einkommen müssen in Heiligenhaus im NRW-Vergleich viel für die Kinderbetreuung zahlen. Probleme an der Stadtgrenze.

  • Eltern in Heiligenhaus müssen vergleichsweise viel für die Betreuung ihrer Kinder in der Kita zahlen
  • Das geht aus einem landesweiten Vergleich hervor, den der Bund der Steuerzahler vorgenommen hat
  • Heiligenhauser Eltern, die ihre Kinder in Velbert zur Kita schicken, beklagten teils hohe Nachzahlungen

Die Anmeldephase für das kommenden Kindergartenjahr ist vorbei, derzeit läuft nach Angaben von Jugendamtsleiter Thomas Langmesser das Verteilungsverfahren der Kinder auf die zehn bestehenden Kitas im Stadtgebiet und die neue Awo-Kita am Siepen. Doch wie hoch liegen eigentlich die Beiträge in Heiligenhaus im Vergleich zu anderen Städten?

„Heiligenhaus befindet sich mit den aktuellen Gebühren bei den Höchstbeträgen im oberen Bereich“, teilt Hans-Ulrich Liebern vom Bund der Steuerzahler NRW auf Anfrage mit. Bis zu 468 Euro monatlich zahlen Eltern mit einem Jahres-Einkommen über 110 000 Euro für 45 Betreuungsstunden ihres Kindes in der Woche.

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Die Belastung hoher Einkommensgruppen sei bei der letzten Beitragsänderung eine bewusste Entscheidung gewesen, sagt Thomas Langmesser. „Wir haben einen hohen Anteil von Eltern mit hohem Einkommen“, sagt er. Doch viel verändert habe sich bei den Kita-Beiträgen in Heiligenhaus in den vergangenen Jahren generell eigentlich nicht. „Wir haben neue Einkommensgruppen aufgenommen und minimale Anpassungen vorgenommen, so dass die einzelnen Beitragsgruppen nachvollziehbarer geworden sind“, sagt Langmesser.

Bis zu 17 000 Euro Jahreseinkommen beitragsfrei

Unter einem Jahreseinkommen von 17 000 Euro müssen Eltern in Heiligenhaus keinen Kita-Beitrag für ihr Kind bezahlen. Darüber liegen die Beiträge im U3-Bereich zwischen 45 und 612 Euro und im Ü3-Bereich zwischen 25 und 468 Euro – je nach Einkommensgruppe der Eltern und Zahl der wöchentlichen Betreuungsstunden gestaffelt.

Dass die Kommunen die Kita-Beiträge selbst festlegen, gibt es erst seit einigen Jahren. Davor waren die Beiträge landesweit festgeschrieben. Ein sinnvolleres Modell, findet Langmesser. „Dadurch würde die Konkurrenz unter den Städten wegfallen“, sagt er. Im Kreis Mettmann seien die Beiträge zum Glück nicht allzu unterschiedlich, dennoch gebe es Probleme.

Heiligenhaus überweist nach Velbert

Heiligenhauser Eltern, die ihr Kind in Velbert in die Kita geben, zahlen dort in einigen Einkommensgruppen zunächst deutlich weniger als in Heiligenhaus. Doch da Velbert – in Gegensatz zu fast allen anderen Städten im Kreis – nicht auf den interkommunalen Finanzausgleich verzichte, müssten Eltern in einigen Fällen deutliche Nachzahlungen leisten. Denn in solchen Fällen müssten sie rückwirkend für bis zu drei Jahre die höheren Heiligenhauser Beiträge nachzahlen. „Die Differenz überweisen wir dann nach Velbert“, so Langmesser. Die Nachforderungen sorgten natürlich für Unmut bei einigen Eltern. Ob Velbert am Finanzausgleich festhalten werde, dazu konnte Stadtsprecher Hans-Joachim Blißenbach am Dienstag nichts sagen.

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