Hattingen/Bochum. Ein Kfz-Händler aus Hattingen schleicht sich zu seiner Nichte ins Bett – kein Zweifel, er will Sex. Jetzt spielt er den Vorfall herunter.
Ein Hattinger Kfz-Händler (36) musste sich jetzt am Bochumer Landgericht verantworten. Grund war ein sexueller Übergriff auf die Nichte (25) seiner Ehefrau. Vor allem die Erklärungsversuche des Angeklagten - sinngemäß nach dem Motto „Die wollte es doch auch“ - stießen vor Gericht übel auf.
Der verheiratete Familienvater hatte im Prozess zugegeben, im Juni 2022 im Anschluss an ein privates Trinkgelage noch mit seiner Nichte in deren Bochumer Wohnung weitergetrunken zu haben. Auch hatte der 36-Jährige eingeräumt, dass er sich im weiteren Verlauf der Nacht seiner heute 25-jährigen Nichte genähert, sie gestreichelt, ihr Komplimente gemacht hat.
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Obwohl sein Ansinnen „Lass‘ uns Sex haben!“ zweimal strikt abgelehnt worden war und die Nichte sich schließlich in ihr Schlafzimmer zurückgezogen hatte, war der Onkel nicht von seinen Sex-Plänen abzubringen. „Ich dachte, das ist eine Einladung für mich“, hieß es. Der 36-Jährige zog sich aus, schlich ins Schlafzimmer, zog die Vorhänge zu, begann, seine Nichte auszuziehen. Die 25-Jährige lag offenbar in ihrem Bett wie versteinert.
Vor Gericht behauptet der Mann aus Hattingen, er habe sich zum Sex eingeladen gefühlt
Kurz danach gelang es der Nichte laut Urteil, sich aus ihrer Schockstarre zu lösen und dem nackt vor ihr liegenden Onkel zweimal kräftig mit der Faust ins Gesicht zu schlagen. Der Hattinger Kfz-Händler: „Eigentlich wollte ich mit ihr schlafen, aber dann kamen schon die Schläge und aus meiner Nase lief Blut.“ Der Onkel verließ die Wohnung. Die Nichte informierte die Familie.
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Dass der Angeklagte und sein Verteidiger bis zuletzt behaupteten, der 36-Jährige habe sich alleine durch das Zubettlegen seiner Nichte symbolisch zum Sex „eingeladen“ gefühlt, ein entgegenstehender Wille sei ja nicht erkennbar gewesen, sorgte bei den Richtern für Kopfschütteln. „Dem treten wir in aller Deutlichkeit entgegen. Dafür, dass das ‚Nein‘ eigentlich ‚Ja‘ hieß, gibt es überhaupt keine Anhaltspunkte“, sagte Richter Jan Kieke.
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Immerhin habe es sich um ein Verwandtschaftsverhältnis gehandelt. Allein deswegen spreche schon so gut wie nichts für eine Annahme sexueller Signale. Insbesondere aber habe die Nichte zuvor zweimal den Sex-Wunsch ihres Onkels abgelehnt. Und an der Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage gebe es keinerlei Zweifel.
War zu Prozessbeginn noch signalisiert worden, dass eine Bewährungsstrafe möglich ist, sahen die Richter dafür am Ende ohne Schuldbewusstsein und Unrechtseinsicht keinen Raum. Das Urteil: zweieinhalb Jahre Gefängnis wegen sexuellen Übergriffs.