Hattingen. 2019 soll er verfassungsfeindliche Bilder verschickt haben. Jetzt steht ein Mann (20) aus Hattingen vor dem Amtsgericht. So lief das Verfahren.
„Ich weiß nicht, was ich dazu sagen soll“, reagiert der 20-Jährige auf die Verlesung der Anklage. Ihm wird vorgeworfen, vor rund vier Jahren verfassungsfeindliche Bilder in eine WhatsApp-Gruppe gestellt zu haben. Die Bilder, die er unter dem Nutzernamen „Hentai-Suchti“ gepostet hat, haben es in sich.
Verschiedene Bilder mit Nazi-Bezug postete der Hattinger
Verschiedene Bilder mit Nazi-Bezug postete der Hattinger. Unter anderem sei eine Sexszene vor einer Hakenkreuz-Flagge zu sehen. In der Szene hebe ein Mann die Hand zum Hitlergruß, so die Vertreterin der Staatsanwaltschaft.
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„Spiegelt das ihre politische Einstellung wider?“, will Richter Christian Amman wissen. Es sei ein Gag unter Freunden gewesen, erklärt der Angeklagte. „Da haben manche drüber gelacht.“ Später gibt er zu: „Ich fand das damals auch witzig.“ Im Anhörungssaal kann dagegen niemand darüber lachen.
Richter will wissen, was der Nutzername bedeutet
Dann will Richter Amann wissen, was der Nutzername bedeutet. „Hentai ist eine pornografische Form des Anime“, erwidert der junge Mann. Als Anime werden japanische Zeichentrickfilme und -serien bezeichnet. Auch hierbei handele es sich um eine Art Witz, erläutert der Angeklagte. „Das war schon ne lustige Zeit, ne?“, kommentiert Amann mit ironischem Unterton.
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Seit jenem Vorfall vor vier Jahren hat sich im Leben des Hattingers einiges getan. Er hat eine Ausbildung zum Kinderpfleger abgebrochen, danach bis vor kurzem bei einer Fast-Food-Kette gejobbt. Er habe von dem Gehalt unter anderem Lebensmittel für seine Mutter gekauft, sagt er. Vor einem halben Jahr nämlich hat er seinen Vater verloren, seitdem kämpft die Familie gegen Geldsorgen. Seit Kurzem macht der Angeklagte eine Ausbildung zum Pflegehelfer. „Es läuft richtig gut“, behauptet der 20-Jährige.
Jugendgerichtshelferin: „Er ist auf einem guten Weg“
Auch Jugendgerichtshelferin Saskia Große ist da einer Meinung. „Er ist auf einem guten Weg.“ Bei ihrer Bewertung des Falls bezieht sie die familiäre Situation des Angeklagten mit ein: „Die Tat ist schon lange her, außerdem ist der Tod des Vaters schon Strafe genug.“
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Die Anklage wird dann fallengelassen. Unter einer Bedingung: Der 20-Jährige soll einen tausend Worte langen Aufsatz über Deutschland in der Zeit des Nationalsozialismus schreiben. „Das haben wir gerade im Religionsunterricht“, freut er sich. „Für Sie ist das dann ja schon Prüfungsvorbereitung. Damit tun wir ihnen ja sogar einen Gefallen“, beendet Amann die Verhandlung.
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