Hattingen. Bei der Wohnungsdurchsuchung eines Mannes aus Hattingen wird drastische Kinderpornografie gefunden. Das Gericht stellt aber eine gute Prognose.

Vor Gericht musste sich ein Endfünfziger verantworten. Er hatte kinder- und jugendpornografische Dateien besessen. Sowohl auf einem Handy als auch auf einem Computer. Dabei ging es um Fotos und Videos mit zum Teil drastischen Inhalten.

Hart fallen mittlerweile die Strafen aus, wenn man sich der Verbreitung, des Erwerbs oder Besitzes kinderpornografischer Inhalte strafbar gemacht hat. Denn vor einigen Jahren hat der Gesetzgeber die Strafen deutlich angehoben.

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Bei der Durchsuchung seiner Wohnung am 9. Juni 2022 wurden die Beamten fündig. Dutzende von Dateien fanden sie, auf denen Kinder und Jugendliche missbraucht werden. Der verheiratete Mann und Vater einer erwachsenen Tochter gab von Anfang an die Taten zu. „Ich habe die Dateien besessen und bereue das auch“, sagte er.

Der Mann ist in seinem Leben noch nie straffällig geworden

Richter Johannes Kimmeskamp stellte fest, dass der Mann in seinem Leben noch nie straffällig geworden ist, außerdem geht er einer geregelten Arbeit nach. Einverstanden war der Angeklagte, dass der konfiszierte Laptop und das Smartphone nicht an ihn zurückgegeben werde.

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Der Staatsanwalt plädierte für eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wird und einer Geldstrafe in Höhe eines Monatsgehalts von 2200 Euro netto. Auch der Anwalt des Angeklagten, Henner Sentner, plädierte für eine Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird. „Mein Mandant hat sich auf die Vorwürfe eingelassen und hat eine gute Sozialprognose“, sagte er.

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Das Schöffengericht kam dann zu folgendem Urteil: Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und muss 2200 Euro in Raten von 200 Euro monatlich an den Hospizdienst zahlen. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre.

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Johannes Kimmeskamp begründete das Urteil damit, dass der Täter erstmals in Erscheinung getreten ist. „Die Inhalte der Dateien liegen zwar an oberer Grenze, aber zahlenmäßig ist es nicht so extrem hoch. Außerdem hat der Angeklagte vermittelt, dass er verstanden hat. Er hat eine Ehe, eine Tochter und eine regelmäßige Arbeit. Unserer Meinung nach kann er in Zukunft ein straffreies Leben führen.“

Aber der Richter ermahnte den Mann eindringlich: „Sie dürfen nicht mehr straffällig werden, sonst gehen Sie ins Gefängnis. Und Sie müssen die Geldstrafe regelmäßig bezahlen. Monat für Monat.“