Hattingen. Über eine Erotikplattform lernte der Angeklagte (29) eine Minderjährige kennen. Die zeigte ihn an, nun steht der Mann in Hattingen vor Gericht.
Bereits zum zweiten Mal blieb die wichtigste Zeugin, eine damals 16-Jährige, der Verhandlung am Amtsgericht Hattingen wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen fern. Dabei war sie es, die ihren 29-jährigen Ex-Freund angezeigt hatte.
Kennengelernt hatte die junge Frau den Angeklagten, weil sie auf einer einschlägigen Erotikplattform Nacktfotos von sich hochgeladen hatte. Auf besagter Seite steht allerdings deutlich, dass die Plattform für Personen unter 18 Jahren nicht geeignet ist und man bestätigen muss, dass man volljährig ist.
Davon ausgegangen, dass seine neue Bekanntschaft im Erwachsenenalter war
Der Angeklagte sei davon ausgegangen, dass seine neue Bekanntschaft im Erwachsenenalter war, wurde am Rande der Verhandlung am Amtsgericht Hattingen deutlich.
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Letztere schilderte vor Gericht auch, dass anfangs „alles wirklich harmonisch war zwischen den beiden. Die Beziehung war absolut einvernehmlich“. Dass der 29-jährige Angeklagte in einer festen Partnerschaft lebte, sei der 16-Jährigen bekannt gewesen – und in der ersten Zeit wohl auch kein Problem. Sie und der 29-Jährige hätten sich gut verstanden. Der Angeklagte habe ihr sogar 500 Euro geliehen, die sie ihm in kleinen Raten zurückzahlen sollte. Dann aber verlangte das Mädchen immer eindringlicher, er solle sich von seiner Partnerin trennen. Dazu aber war der junge Mann nicht bereit.
Irgendwann sei es dann zum Streit zwischen den beiden gekommen, so eine Freundin
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Irgendwann sei es dann zum Streit zwischen den beiden gekommen, erklärte die Freundin der 16-Jährigen, man trennte sich schließlich.
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Zur Sprache kam in der Verhandlung auch, dass der 29-Jährige dem jungen Mädchen nach der Trennung angeboten haben soll, auf die Rückzahlung des Geldes zu verzichten, wenn er noch einmal eine Nacht mit ihr verbringen könnte.
„Hat sie gesagt, dass es sich um eine Prostitutionsbeziehung handelt?“ fragt der Anwalt des Angeklagten
„Hat sie gesagt, dass es sich um eine Prostitutionsbeziehung handelt“, hakte André Wallmüller, der Anwalt des Angeklagten, bei der Freundin der 16-Jährigen nach. „Nein“, erklärte die 20-Jährige, davon habe diese nichts gesagt.
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Zur Polizei gegangen und Anzeige gegen ihren ehemaligen Liebhaber erstattet habe sie angeblich deshalb, weil sie sich von ihm unter Druck gesetzt fühlte.
Hausdurchsuchung in der Wohnung des Angeklagten
Für den jungen Mann steht in dem Prozess wegen versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen nun einiges auf dem Spiel. Denn auch sein Arbeitgeber verfolge, welche Entwicklung die Verhandlungen nähmen, erklärte der Anwalt. Bei seinem Arbeitgeber hatten Polizeibeamten wie auch bei einer Hausdurchsuchung in der Wohnung des Angeklagten alsbald nach der Anzeige-Erstattung bereits nach Nacktfotos von der 16-Jährigen gesucht, die aber nicht gefunden wurden. Auch die Lebensgefährtin, der der Angeklagte die Nebenbeziehung gebeichtet hatte, erklärte auf Nachfrage, sie habe solche Fotos nie zu Gesicht bekommen.
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Ein Urteil fiel dieses Mal noch nicht. Richter Johannes Kimmeskamp setzte in dem Prozess gegen die 16-jährige fehlende Zeugin aber eine Strafe von 300 Euro fest und ordnete an, dass die Jugendliche zur nächsten Verhandlung zwangsvorgeführt wird. Statt findet diese am Montag, 30. Oktober, 9.15 Uhr, am Amtsgericht Hattingen.