Hattingen. Aus Wut fliegen Pizzabrötchen und ein Teller – und eine Frau aus Hattingen wird angeklagt. Hinter dem Vorfall steckt ein langer Streit.
Wegen Bedrohung und Körperverletzung wird eine 30-Jährige aus Hattingen angeklagt. Es geht in der Gerichtsverhandlung um fliegende Pizzabrötchen und einen Teller – und einen langen Streit.
Der Eklat, der eine Vorgeschichte hat, geschah in der Gaststätte ihrer Eltern. Denn in der Wirtschaft arbeitet auch eine 45-Jährige, mit der sich die junge Frau überhaupt nicht versteht. Immer wieder kam es in der Vergangenheit zu Konflikten und Beleidigungen.
Gericht in Hattingen befasst sich mit fliegendem Pizzabrötchen
Dann im März dieses Jahres eskalierte die Situation. Die Angestellte kam aus der Küche und raunzte im Vorbeigehen irgendetwas mit entsprechender Mimik, das die 30-Jährige komplett auf die Palme brachte.„Zuerst hab ich ein Pizzabrötchen nach ihr geworfen und dann einen Teller. Aber nicht in ihre Richtung, ich wollte sie nicht treffen. Der Teller traf auch nicht sie, sondern einen Pfosten“, räumte die junge Frau ein.
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Hintergrund für die ewigen Spannungen sei der Umgang mit ihrer Katze gewesen, erklärte sie. Sie hätte vor einiger Zeit Urlaub gemacht und die 45-Jährige hätte auf ihre Katze aufgepasst. „Als ich mein Tier wieder in Empfang nahm, war es völlig abgemagert und misshandelt worden. Ich bin sofort zum Tierarzt gefahren.“
Eine Zeugin drückt sich im Prozess um die Details
Von dem Zeitpunkt an war kein entspannter Umgang zwischen den beiden Frauen mehr möglich. Dann kam es zu der Konflikt-Situation in der Gaststätte. Die 45-Jährige, der der „Anschlag“ galt, war als Zeugin geladen, wollte auch aussagen, drückte sich aber immer um die Details, die Richter Johannes Kimmeskamp wissen wollte. Die Angeklagte habe sich bei ihr entschuldigt, damit sei das jetzt in Ordnung für sie.
Das allerdings war dem Richter zu wenig, um die Situation beurteilen zu können. Nach mehreren Anläufen schilderte sie den Konflikt ähnlich wie die 30-Jährige. „Sie hat mich als Nutte bezeichnet und gedroht, mich umzubringen. Das sagt sie immer. Dann hat sie den Teller geschmissen, aber nicht in meine Richtung.“
Unklar, ob Angeklagte mit dem Teller treffen wollte
Als weitere Zeugen wurden auch die Eltern der Angeklagten gehört. Während die Mutter von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Verwandte Gebrauch machte, schilderte der Vater die Situation aus seiner Sicht. „Meine Tochter war sehr aggressiv, sie ist total ausgerastet. Aus Wut hat sie dann den Teller geschmissen. Seitdem ist Ruhe, sie versuchen, sich aus dem Weg zu gehen. Außerdem pass’ ich auf“, sagte er.
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Richter Johannes Kimmeskamp überlegte zuerst, ob er das Verfahren gegen eine Geldbuße einstellt. Die Angeklagte bat aber darum, kein Geld zahlen zu müssen, weil sie vom Sozialamt lebe. Letztendlich wurde sie vom Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung freigesprochen, weil nicht nachzuweisen sei, dass sie versucht habe, die 45-Jährige mit dem Teller zu treffen.