Hattingen. Mit dem Boot über die Ruhr in Hattingen. Macht Spaß, ist aber nicht immer erlaubt. Ab welchem Pegel Fahrten mit Partyboot und Co. verboten sind.

Eine Bootsfahrt, die ist lustig und manchmal auch gefährlich. Auch auf den Bereichen der Ruhr in Hattingen gibt es daher ab einem bestimmten Pegelstand Fahrverbote. Eine Leserin war nun entsetzt, als sie beim Hochwasser dennoch einige Partyboote auf dem Fluss schippern sah. „Es ist doch erst neulich ein Boot gekentert, das ist super gefährlich.“

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Ob die Ruhr befahren werden darf oder nicht, kann bei der Talsperrenleitzentrale Ruhr eingesehen werden. Mit einem Ampelsystem ist hier ersichtlich, ob die Boote fahren dürfen oder nicht. Die Pressesprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf Beatrix Van Vlodrop erklärt dazu: „Für den schiffbaren Teil der Ruhr zwischen den Kilometern 12,21 (Mülheim an der Ruhr) und 41,40 (Essen-Rellinghausen) ist das Verhalten durch die Ruhrschifffahrtsverordnung geregelt.“

Unterschiedliche Pegelstände für Abschnitte der Ruhr

Diese besagt, dass hier ab einem Pegel von 3,12 Metern das Fahren auf eigene Gefahr noch zulässig, aber einem Pegel von 3,58 Metern hingegen verboten ist. Am Baldeneysee hingegen ist das Fahren bis zu einem Wasserstand von 4,31 Metern erlaubt. Am Kemnader See ist das Fahren ab einem Pegel von 3,23 Meter verboten.

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Andere Werte gelten für den Bereich ab Haltung Spillenburg bis Bauhof Hattingen (Ruhrkilometer 41,4 bis 49,3). Hier ist die Nutzung ab einem Pegel von 2,39 Meter bereits untersagt. Am Donnerstagmorgen lag der Pegel an der Messstelle Hattingen bei 2,74 Metern – heißt: Fahrverbot für Boote.

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Die Pressesprecherin bittet: „Da bei Hochwasser nicht die gesamte Strecke auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften kontrolliert wird, freuen wir uns über entsprechende Hinweise. Detaillierte Angaben (ggf. Bildmaterial) können uns helfen, Missstände zu überprüfen und einzudämmen.“

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