Hattingen. Widerliche Fotos hatte der junge Mann aus Hattingen auf dem Handy. Der Richter ist verstört, sieht ihn „problematisch“. Und macht klare Ansagen.

Handy, Laptop, Computer, USB-Stick – alle Geräte waren voll mit widerlichsten Fotos von missbrauchten Kindern und Jugendlichen. „Es ist sehr verstörend, wenn ein junger Mann mit 18 Jahren solche Bilder besitzt. Das sind Kleinstkinder, die zum Teil noch einen Schnuller im Mund haben“, stellte Richter Christian Amann fest.

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Angeklagt war der jetzt 20-jährige Hattinger, weil er vor zwei Jahren wegen Besitzes kinder- und jugendpornografischer Bilder und Videos der Polizei ins Netz gegangen war. Bei einer Hausdurchsuchung hatten die Beamten große Mengen dieses Materials gefunden.

Der Angeklagte, der zurzeit eine Ausbildung macht und zirka 800 Euro verdient, hatte den Besitz eingeräumt und erklärt, er sei bi-sexuell veranlagt. „Was veranlasst Sie, solche Fotos zu konsumieren“, fragte der Richter. „Ich musste wahrscheinlich Druck ablassen“, erklärte der 20-Jährige.

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„Das wirft Fragen auf, wenn man solche Bilder braucht, um Druck abzulassen. Auf keinem der Fotos sind erwachsene Frauen zu sehen“, stellte Amann fest. Das sei hochgradig problematisch.

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Mehrfach stellte das Schöffengericht fest, dass der Angeklagte offensichtlich Probleme habe, seine Sexualität auszuleben. Er habe als Kind selbst Missbrauchserfahrung gemacht, aus der Bahn geworfen habe ihn auch der Tod seiner Mutter. Mehrfach behauptete der Angeklagte, der habe eigentlich gar keine Neigung, Kinderpornografie zu konsumieren. Es sei eher so gewesen, dass er in einer Gruppe war und diese ihn immer mit neuen Fotos versorgt hätte. Er habe sich gar nicht die Mühe machen müssen, selbst danach zu suchen.

Ausbildung, Begleitung und Therapie

Christian Amann wollte wissen, wie es mit seiner Bereitschaft aussieht, therapeutische Gespräche zu akzeptieren. Saskia Große von der Jugendgerichtshilfe, sprach sich dafür aus, dass bei dem Angeklagten das Jugendstrafrecht angewandt wird. Es seien in den vergangenen zwei Jahren keine Taten mehr vorgekommen. Sinnvoll sei eine Therapie und die Begleitung in den nächsten Jahren durch einen Betreuer.

Der junge Mann war schließlich bereit, eine Therapie zu akzeptieren. Als Auflage bekam er einen Mix aus erzieherischen Maßnahmen und Therapie: Er muss sich 18 Monate lang von Große begleiten lassen und sich in Therapie begeben. Beides darf er aus eigenen Stücken nicht abbrechen. Außerdem muss er die Ausbildung zu Ende machen und 900 Euro Strafe bezahlen.

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„Das kann das, was passiert ist, nicht gutmachen, aber die Zahlung wird ihnen wehtun“, so Amann.