Hattingen. Ein Fall von gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung wurde jetzt vor dem Amtsgericht Hattingen verhandelt. Was der Prozess ergeben hat.
Der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung angeklagt sind zwei junge Männer, doch zum Prozess am Amtsgericht Hattingen erscheint nur der 27-jährige B. Und der erzählt vor Gericht eine ganz andere Version dessen, was sich in den frühen Morgenstunden des 24. August 2022 am Busbahnhof und in der Hattinger Altstadt abgespielt habe, als es ihm und seinem Kumpel die Staatsanwaltschaft zur Last legt.
Laut Blutproben hatten die mutmaßlichen Täter damals jeweils knapp 1,8 Promille
Laut Anklageschrift soll es zwischen den beiden Männern zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung mit einem 39-jährigen Hattinger gekommen sein, die alsbald eskalierte: Der vor Gericht nicht anwesende H. soll ihn festgehalten haben, dann soll er zu Boden geschlagen worden sein. Dort habe B. auf den 39-Jährigen eingetreten, auch in die Rippen. Stark alkoholisiert seien die Täter damals gewesen, laut Blutproben hatten B. wie H. jeweils knapp 1,8 Promille.
+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Hattingen verpassen? Dann können Sie hier unseren Newsletter abonnieren. +++
Eine „verbale Auseinandersetzung“, sagt unterdessen der angeklagte B., habe es so nicht gegeben, der 39-Jährige habe ihn aber einen Hurensohn genannt und auch den Hitlergruß gezeigt. „Daraufhin sind wir weg gegangen.“ Doch der andere sei ihnen gefolgt, habe schließlich neben ihm stehend in seine Hosentasche gegriffen. „Da hab’ ich ihn weggeschubst, um mich zu verteidigen.“ Weil, so erklärt B. dies vor Gericht,er ja nicht habe wissen können, was der andere, den er zuvor noch nie gesehen habe, da in seiner Tasche habe. H. habe ihn dann festgehalten, „um mich zurückzuhalten von Weiterem“.
B. gibt zu, dem ihm Unbekannten „einen leichten Klaps gegeben“ zu haben
Ob er den 39-Jährigen nicht vielleicht doch auch geschlagen oder gar getreten habe, fragt Richter Johannes Kimmeskamp. „Nein, nie.“ Später gibt B. aber zu, dem ihm Unbekannten zumindest „einen leichten Klaps gegeben“ zu haben.
Lesen Sie auch:
- Blankenstein brutzelt: Frikadellen-Contest trifft Geschmack
- Hattingen: Familienstreitigkeit endet vor dem Amtsgericht
- Tagesbruch in Hattingen: Teil-Sperrung auf der Kreisstraße
- Strafanzeige nach Waldbrand in Hattingen: Polizei ermittelt
Der 39-jährige Hattinger, der in einer Behinderten-Werkstatt arbeitet, betont im Zeugenstand aber: Er sei in jener Nacht nahe des Bügeleisenhauses von zwei Männern auf den Boden geworfen und zusammengeschlagen worden – in den Bauch und Richtung Kiefer und Nacken. Getreten worden, wie es in der Anklageschrift steht, sei er allerdings nicht. Auch wisse er nicht genau, wer ihn getreten habe – ob nur einer der Angeklagten oder beide.
Angeklagter behauptete, beleidigt worden zu sein
Vor jenem Übergriff sei er zudem von B. im Bereich des Busbahnhofes angesprochen worden, jener habe behauptet: „Du hast mich beleidigt.“ Und dass er ihm den H.-Gruß gezeigt habe, habe der 27-Jährige behauptet. „Aber das habe ich ja gar nicht.“ Er sei dann weggerannt Richtung Bügeleisenhaus, als er dort angegriffen worden sei, habe er geschrien nach der Freundin und einem Arbeitskollegen (61) mit denen er in jener Nacht unterwegs war.
>>> Mehr Nachrichten aus Hattingen und Sprockhövel
Viel sagen können die Begleiter des 39-Jährigen zum Geschehen am Bügeleisenhaus indes nicht. „Es war ja auch dunkel“, sagt der 61-Jährige. Die Freundin, die nach dem Schrei des Freundes die Polizei verständigte, äußert sich ähnlich.
Dass es schon in der Tatnacht „unterschiedliche Darstellungen des Geschehens“ gegeben habe, sagt einer der Polizeibeamten im Zeugenstand. Aber auch, dass man den 39-Jährigen, bei dem er zumindest äußerlich keine Verletzungen habe feststellen können, damals am Boden liegend aufgefunden habe.
Gegen Zahlung von insgesamt 300 Euro an die Hattinger Tafel wird das Verfahren gegen den unter anderem wegen Beleidigung und Bedrohung vorbelasteten B. schließlich eingestellt, gegen den nicht erschienenen H. von einer weiteren Strafverfolgung wegen Geringfügigkeit abgesehen. „Das ist“, sagt Richter Kimmeskamp, „nicht befriedigend. Aber manchmal geht es nicht anders.“
>>> Folgen Sie unserer Redaktion auf Facebook – hier finden Sie uns