Hattingen. Auf Kinderpornografie habe er es nicht abgesehen, beteuert ein Mann aus Hattingen vor Gericht. Es sei ein Versehen. Verurteilt wird er trotzdem.

Nicht zum ersten Mal ging es vor Gericht um Kinder- und Jugendpornografie, die angeblich plötzlich in einer heruntergeladenen Datei auftauchte. Völlig unerwartet und unabsichtlich, wie der Angeklagte beteuerte. Verantworten musste sich aus dem Grunde ein Mann, der der Bewährungshilfe seit Jahren bekannt ist.

Unter Zehntausenden von Bildern und Videos mit pornografischen Darstellungen Erwachsener seien plötzlich auch Fotos mit Kindern und Jugendlichen aufgetaucht. Dabei habe er sich in erster Linie Pornos mit erwachsenen Frauen ansehen wollen, erklärte der Mann.

Die Staatsanwaltschaft warf ihm in der Anklage vor, auch Dateien heruntergeladen zu haben, auf denen auch zirka sechs- bis sieben Jahre alte Mädchen mit erwachsenen Männern in eindeutigen Posen zu sehen waren. Außerdem auch Videos mit ungefähr 14- bis 16 Jahre alten Mädchen. „Insgesamt waren es über 24.400 Bilder und Videos, die mein Mandant heruntergeladen hat. Davon sind aber die Fotos auf denen Kinder oder Jugendliche zu sehen sind, nur ein Prozentbereich“, erklärte sein Anwalt Peter Steffen für den Angeklagten.

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Wenn man einen Link zugeschickt bekomme, wisse man ja vorher nicht unbedingt, was sich dahinter verberge, erklärt der Hattinger. „Man guckt zack, zack die Bilder durch auf das, was einen interessiert“, schilderte er seine Vorgehensweise. Auf die Schliche kamen ihm die Amerikaner, in deren Land der Server steht. Die haben mitbekommen, dass auf dem Link auch verbotene Kinder- und Jugendpornografie gespeichert ist, schilderte Anwalt Steffen. Sie informierten die deutsche Staatsanwaltschaft, die eine Durchsuchung anordnete. Die Polizei stellte ein Tablet sicher, auf dem die Dateien gefunden wurden.

Tränen beim Angeklagten

Bei allen Beteuerungen des Angeklagten, der während der Verhandlung öfter zum Taschentuch griff, um sich die Nase zu schnäuzen und Tränen abzuwischen, blieb Richter Johannes Kimmeskamp skeptisch und forschte weiter. „Wie kann es denn sein, dass man eine Datei mit Nacktbildern von Erwachsenen herunterlädt und plötzlich in Verdacht gerät, kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos zu besitzen“, fragte er. „Dann muss doch jeder, der Pornos konsumiert, Angst haben, plötzlich auf verbotene Dateien zu stoßen und in Verdacht zu geraten.“ Eine plausible Antwort auf diesen Einwand blieb der Hattinger schuldig.

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Die Anklage aber lautete ganz klar, dass er die Dateien weiterverbreitet habe. „In dem Bericht der Staatsanwaltschaft steht, dass einige Teile davon öffentlich seien, andere aber nicht“, merkte der Richter an. Eine echte Klärung des Sachverhalts gab es vor Gericht nicht.

Die Bewährungshelferin, die den Mann seit Jahren kennt, beleuchtete seinen persönlichen Hintergrund. „Jetzt hat er einen Hausmeisterjob bei seinem Bruder in Brandenburg und die Chance, eine neues Leben zu beginnen“, sagte sie. „Ich wünsche mir ein Urteil, bei dem der Angeklagte die Chance hat, sein jetziges neues Leben fortzuführen“, erklärte sie.

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Die Staatsanwältin forderte acht Monate auf Bewährung, obwohl der Angeklagte noch unter Bewährung steht. Anwalt Peter Steffen betonte, sein Mandant sei nicht einschlägig vorbestraft. Richter Johannes Kimmeskamp war mit einer dritten Bewährungsstrafe einverstanden, aber unter Auflagen. Er verhängte in seinem Urteil eine Strafe von neun Monaten Haft auf eine Bewährungszeit von drei Jahren. Außerdem wird der Angeklagte in Brandenburg der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt.

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