Hattingen. Die Stadt Hattingen will die Gebühren fürs Anwohnerparken von 20 auf 150 Euro pro Jahr anheben. 1600 Bürger sind betroffen. So wird’s begründet.

Parkausweise für Anwohner werden drastisch teurer. Die Stadt will die Gebühren von derzeit 20 Euro pro Jahr auf 150 Euro erhöhen. Gelten soll der neue Tarif von Januar 2024 an.

Aktuell ist die Parkbescheinigung für die rund 1600 Autofahrerinnen und Autofahrer in Hattingen noch supergünstig. 20 Euro pro Jahr kostet die Genehmigung. Im Mai 2022 noch hatte die Stadt eine bundesweite Forderung der Deutschen Umwelthilfe abgelehnt, die Gebühr deutlich nach oben zu setzen. Mindestens 360 Euro im Jahr soll das Anwohnerparken nach Ansicht der Umweltschützer kosten. Doch weder die politischen Parteien in Hattingen noch die Verwaltungsspitze mochten das Thema anfassen.

+++ Sie wollen keine Nachrichten aus Hattingen verpassen? Dann können Sie hier unseren Newsletter abonnieren. Jeden Abend schicken wir Ihnen die Nachrichten aus der Stadt per Mail zu. +++

Auch interessant

Jetzt doch. „Die Gebühr wurde seit 1993 nicht mehr angepasst und entfaltet keinerlei steuernde Wirkung“, heißt es in einer Vorlage der Verwaltung für die Politik. Das soll sich nun ändern, nachdem das Land im März 2022 die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen habe. Wobei im Vordergrund nicht das finanzielle Interesse stehe, wie die Verwaltung betont. Sondern: „eine in der Sache angemessene Bepreisung eines Service – des Parkens eines Pkw auf öffentlicher Fläche“.

Auch eine Jahresgebühr von 311 Euro sei zu rechtfertigen

Dies sei mit bislang umgerechnet drei Cent am Tag abseits der Verwaltungspauschale „quasi umsonst“ gewesen, stellt die Vorlage fest. Auf der anderen Seite müssten „viele andere Bürgerinnen und Bürger über Tiefgaragenstellplätze oder die bauordnungsrechtliche Herstellungspflicht eines Stellplatzes auf dem eigenen Grundstück für die Schaffung beziehungsweise Nutzung einer Parkmöglichkeit (viel) bezahlen“.

Mehr Nachrichten aus Hattingen und Sprockhövel

Auch interessant

Ausführlich stellt die Verwaltung verschiedene Rechenmodelle für die neue Gebührensatzung dar. Unterm Strich sei bei Verrechnung der Bodenrichtwerte, der Verwaltungs- und der Personalkosten auch eine Jahresgebühr von 311 Euro zu rechtfertigen, heißt es. Aber: „Eine zusätzliche Anpassung der Gebühren, um das Bewohnerparken auch als Lenkungsmittel für die Verkehrsmittelwahl und damit als eine Stellschraube für die Mobilitätswende zu nutzen, wäre eine mögliche politische Entscheidung. Da jedoch die Anzahl der ausgegebenen Bewohnerparkausweise die Zahl der zur Verfügung stehenden Bewohnerparkplätze überschreiten kann und zudem kein Bewohnerparkplatz in unmittelbarer Nähe garantiert ist, wird ein geminderter Betrag in Höhe von 150 Euro pro Jahr für angemessen erachtet.“ Damit sei man auch rechtlich auf der sicheren Seite.

Gewerbetreibende können Ausnahmegenehmigungen erhalten

Auch interessant

Anspruchsberechtigt sind Personen, die mit Hauptwohnsitz in Hattingen gemeldet sind, dauernd ein auf sie als Halter zugelassenes Kraftfahrzeug besitzen und selbst keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit haben. Jedoch haben Besitzer eines Anwohnerparkausweises keinen Anspruch auf einen Straßenparkplatz im öffentlichen Raum. Ferner können auch Gewerbetreibende, die in Bewohnerparkgebieten ihre Betriebe haben, aber nicht Bewohner sind und auch über keinen eigenen Stellplatz verfügen, nach Einzelfallprüfung Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, sofern regelmäßig Geschäftsfahrten anfallen.

>>> Folgen Sie unserer Redaktion auf Facebook – hier finden Sie uns

Vergleich mit anderen Städten

Die Verwaltungsvorlage für die Politik beinhaltet auch einen Vergleich mit anderen Städten. Demnach ist der Bewohnerparkausweis landesweit in Düsseldorf und Köln am teuersten.

Die Neusser Jahresgebühr beträgt 120 Euro und soll bis 2026 auf 360 Euro steigen. Bonn verlangt ab kommenden März 180 Euro, ein Jahr später auch 360 Euro. In Mettmann müssen Bewohner derzeit 70 Euro jährlich zahlen. Kempen am Niederrhein verlangt 150 Euro ab 2023. In Brühl steigt die Gebühr auf 141,10 Euro und Iserlohn strebt eine Erhöhung auf 270 Euro an.

Übrigens dürfen nicht alle Stellplätze im öffentlichen Verkehrsraum einer Bewohnerparkregelung unterzogen werden. Innerhalb eines Bereichs mit Bewohnerparkvorrechten dürfen werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als 50 Prozent, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75 Prozent der zur Verfügung stehenden Parkflächen für die Bewohner reserviert werden.