Hattingen. Ein 42-Jähriger aus Hattingen soll beim Internet-Verkauf eines iPhones und des iPads betrogen haben. Was er sagt, was die Käufer, was der Richter.

Zweifachen Betrug wirft die Staatsanwaltschaft dem 42-jährigen Hattinger vor. Bei Ebay-Kleinanzeigen habe er ein gebrauchtes iPhone und ein gebrauchtes iPad angeboten, die nicht wie beschrieben „in sehr gutem Zustand“ waren, sondern diverse Defekte hatten. Im Prozess vor dem Amtsgericht Hattingen bestreitet der Angeklagte indes die Vorwürfe. „Ich möchte niemanden schädigen“, erklärt er. Und: „Für mich waren die Geräte in sehr gutem Zustand.“

Das iPhone stellt der Hattinger bei dem Online-Kleinanzeigen-Portal dabei im November 2021 ein, das iPad im Januar 2022. Beide Geräte finden rasch Käufer, der erste zahlt 290 Euro auf das Paypal-Konto der Partnerin des Angeklagten, der des iPads 180 Euro an dieselbe Adresse.

Käufer beschweren sich beim Angeklagten aus Hattingen über diverse Defekte

Doch jeweils kurz nachdem die Waren bei ihnen eintreffen, schreiben diese an den Hattinger, beschweren sich über diverse Defekte. Beim iPhone habe es eine unsachgemäße Reparatur gegeben, beim iPad löse das Display sich ab, das Gerät habe zudem Stoßmacken am Rand, so die Reaktionen der Käufer. Jeweils verbunden mit der Bitte um Rückmeldung. Es wird um Rückabwicklung gebeten. Einer schreibt: „Das ist Betrug“. Und: Er melde das der Polizei.

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Doch der Angeklagte antwortet nicht. Vor Gericht sagt er, er habe die Käufer-Beschwerde-Nachrichten im Chat „definitiv nicht erhalten“. Wie er sich das erkläre, fragt Richter Johannes Kimmeskamp. Die Frage bleibt unbeantwortet.

Ehefrau des Angeklagten betont guten Zustand der Geräte

Er habe versucht, die Geräte „vernünftig zu verpacken“, sagt der Hattinger. Und seine Frau im Zeugenstand sagt, vor dem Verkauf habe ihr Mann die Geräte gesäubert, das habe er ihr auch gezeigt, ebenso die Verpackung. „Er hat ja nun mal eine Vorgeschichte und ich habe auf Stress keinen Bock mehr.“ Und wie ihr Mann betont auch sie den guten Zustand der Geräte. „Da war nix.“

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Seine Frau sei „eine kleine Bewährungshelferin für mich“, sagt der Angeklagte. Einschlägig vorbestraft ist er, zwei Bewährungen für zwei sechs- und viermonatige Freiheitsstrafen laufen noch. Seine (echte) Bewährungshelferin sagt, er sei „auf einem guten Weg“: Der Hattinger habe eine neue Arbeit, sein Alkoholproblem im Griff, setze sich auch mit seiner Schuldensituation auseinander. „Ich fände es fatal, wenn seine Bemühungen durch dieses mögliche Fehlverhalten zerstört würden.“

Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe (125 Tagessätze zu je 20 Euro), der Verteidiger des 42-Jährigen Freispruch: „Wem glaubt man?“ verweist er auf die sich widersprechenden Angaben von Käufern einer-, Angeklagtem und Ehefrau andererseits: „Im Zweifel für den Angeklagten.“

Richter am Amtsgericht Hattingen: „Ein durch und durch überführter Betrüger“

Doch Kimmeskamp verurteilt den Hattinger zu acht Monaten Gefängnis. Als Richter habe er das Gesamtbild zu bewerten, „es gibt hier nicht nur eine bloße Aussage-gegen-Aussage-Situation“. Typisch sei es dabei bei Betrug, dass überhaupt keine Rückmeldung vom Täter mehr komme, wenn sich jemand bei diesem beschwere – obwohl der Kontaktweg bis zur Abwicklung des Geschäftes funktioniert habe. „Der Angeklagte“, so Kimmeskamps Fazit, „ist ein durch und durch überführter Betrüger. Eine dritte Bewährungsstrafe gibt es hier für ihn nicht.“ Der Hattinger könne aber natürlich in Berufung gegen dieses Urteil gehen.

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