Hattingen. Bereits zum zehnten Mal musste sich ein 30-jähriger Mann aus Hattingen wegen Internet-Betrugs verantworten. Jetzt reichte es dem Schöffengericht.
Keine Chance auf ein weiteres mildes Urteil hatte der Angeklagte P. Richter Johannes Kimmeskamp und die beiden Schöffen waren sich einig: Jetzt wird ein Schlusspunkt unter eine Betrugsserie gesetzt, die seit einigen Jahren anhält. Das Gericht verurteilte den 30-Jährigen zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung. Hinzu kommen allerdings noch die Bewährungsstrafen aus früheren Urteilen. Das heißt: Für mehr als zweieinhalb Jahre muss der junge Mann ins Gefängnis – und dahin wurde er auch direkt nach der Urteilsverkündung gebracht.
Schon im Jahr 2016 war der Angeklagte P. zu kleineren Strafen verurteilt worden
Schon im Jahr 2016 war der Angeklagte zu kleineren Strafen verurteilt worden, weil er immer wieder im Internet Gegenstände wie beispielsweise Router und Playstations angeboten hatte, das Geld kassierte, die Ware aber nicht auslieferte. Häufig waren es keine riesigen Geldbeträge, die er kassierte. Aber es waren – bis auf ein Strafverfahren wegen Betäubungsmittelbesitzes – immer wieder Betrügereien, durch die der 30-Jährige auffiel. Richter Kimmeskamp hatte so seine Zweifel. „Ob die Sachen, die sie angeboten haben, überhaupt existierten oder sie das nur vorgegeben haben, kann man schlecht beurteilen“, sagte er.
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Immer wieder war P. für die Betrügereien zu kleineren Strafen – häufig drei Monate – verurteilt worden. Immer wieder hatte er Bewährung bekommen. Weil er aber innerhalb der Bewährungszeit rückfällig geworden war, wurde die Bewährung schließlich widerrufen. Dann hat die Polizei ihn irgendwann geschnappt und seitdem saß er in Untersuchungshaft, aus der er durch Justizbeamte vorgeführt wurde.
P. war komplett geständig und erklärte sich bereit , den Schaden wiedergutzumachen
Anwesend waren auch die Zeugen, die zuletzt von dem Angeklagten betrogen worden waren. Da P. komplett geständig war und sich bereit erklärte, den Schaden wiedergutzumachen, konnte das Verfahren ohne langwierige Befragung abgekürzt werden. Noch im Gerichtssaal übergaben die Zeugen dem 30-Jährigen ihre Kontonummer, damit er das Geld zurückzahlen konnte.
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Rechtsanwältin Stephanie Risse bat in ihrem Plädoyer darum, dass der Angeklagte eine Gesamtstrafe erhält, die zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Das sei gerechtfertigt, weil P. geständig sei und dem Gericht dadurch umfangreiche Ermittlungen erspart habe. Zudem habe er sich selbstständig auf die Suche nach Arbeit begeben und auch gefunden.
Geständnis und die beabsichtigte Wiedergutmachung wirkten entlastend
Richter Johannes Kimmeskamp wertete in seiner Urteilsbegründung das Geständnis und die beabsichtigte Wiedergutmachung als entlastend für das Strafmaß. Er stellte aber fest, dass bei zehn einschlägigen Straftaten die Wiederholungsfrequenz doch schon beachtlich sei und strafverschärfend wirke und verhängte eine Gesamtstrafe von 31 Monaten.
Mit dem Urteil, gegen das noch Berufung eingelegt werden kann, blieb das Gericht unter dem Strafmaß, das die Staatsanwältin gefordert hatte. Sie hielt für den jüngsten Fall zwei Jahre und drei Monate für angemessen. Zwar sei der Angeklagte geständig, das sei strafentlastend. Aber er sei auch mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und das in seiner Bewährungszeit.