Hattingen. Erst im Berufungsverfahren macht eine Haushälterin, die in Hattingen eine 79-Jährige betrogen hat, reinen Tisch – und entgeht so dem Gefängnis.
Einsicht zeigte eine Hattingerin, die am Donnerstag mit ihrem Pflichtverteidiger Peter Steffen vor dem Landgericht Essen erschienen war. Sie war in Berufung gegangen, nachdem sie im Mai 2021 wegen Betrugs vom Amtsgericht Hattingen zu einer ausgesprochen hohen Strafe von zwei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden war. Dieses Mal aber zeigte sie Reue und räumte die Taten ein. Die Richterin beließ es zwar bei den zwei Jahren Haft, setzte die Strafe aber zur Bewährung auf drei Jahre aus.
„So eine hohe Strafe haben wir hier selten, wenn jemand nicht vorbestraft ist“, sagte die Richterin. Das sei wirklich ungewöhnlich, erklärte sie in ihrer Urteilsbegründung. „Aber, es ist ja auch ein höherer Schaden entstanden und das, was Sie gemacht haben, ist verwerflich.“ Zur Entlastung der Mittfünfzigerin führte das Gericht an, dass die Taten bereits 2019 verübt wurden und somit schon längere Zeit zurückliegen. In dieser Zeit habe es keine weiteren Straftaten mehr gegeben.
Haushälterin in Hattingen hintergeht 79-Jährige und log vor Gericht
Angeklagt worden war die Frau wegen Unterschlagung. Sie hatte einer damals 79-Jährigen den Haushalt gemacht, hatte ein Vertrauensverhältnis aufgebaut, dann in wenigen Monaten mit deren Scheckkarte über 20.000 Euro von deren Konto abgehoben. Dem Hattinger Amtsgericht hatte sie eine Menge Lügen aufgetischt, wie sich im Laufe der Verhandlung im Mai 2021 herausstellte.
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Ihre Begründung für das Geldabheben damals: Die Dame habe ihr gesagt, es gebe Streit zwischen den Familienmitgliedern und sie bewahre das Geld jetzt lieber zu Hause auf. Darum habe sie immer wieder Geld abheben sollen. Die 79-Jährige habe das Geld dann überall in der Wohnung versteckt.
Gericht bezeichnet Taten als schäbig und verwerflich
Im Übrigen habe die Dame immens großzügig Trinkgeld gegeben und sei insgesamt spendabel mit Geld umgegangen. Weil sie so gut und fürsorglich für die 79-jährige gesorgt habe, habe ihre Arbeitgeberin ihr tatsächlich noch das Sparbuch mit 5400 Euro geschenkt. Während der Gerichtsverhandlung in Hattingen stellte sich allerdings die Wahrheit deutlich anders dar.
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„Ja, ich habe dir das Sparbuch geschenkt. Das hätte ich aber niemals getan, wenn ich gewusst hätte, dass du mich betrügst“, hatte die Geschädigte, die in der Zwischenzeit in einem Heim lebte, vor Gericht ausgesagt. Immer wieder hatte die 79-Jährige ihre ehemalige Helferin der Lüge beschuldigt. Als „schäbig und verwerflich“, bezeichneten dann auch Richter und Staatsanwältin in Hattingen damals die Taten.
Beschuldigte nimmt Urteil an
Das sah das Landgericht Essen am Donnerstag ganz genauso. Wie Anwalt Steffen erklärte, hatte der damalige Arbeitgeber der Angeklagten, der Hilfen für private Haushalte anbot, ihr nach dem Urteil die Kündigung geschickt.
Berufungsverfahren
In dem Berufungsverfahren der Hattingerin T. am Landgericht Essen wegen Unterschlagung hat man sich am Donnerstag „auf den Rechtsfolgenausspruch beschränkt“. Die juristisch komplizierte Formulierung bedeutet, dass das Urteil, das am Hattinger Amtsgericht im Mai 2021 gesprochen hat, anerkannt wird.Das heißt: Die Angeklagte gab in dem Berufungsverfahren zu, dass alles, was das Amtsgericht festgestellt hat, rechtens ist und räumte ihre Schuld ein. Daraufhin konnte das Schöffengericht in Essen eine mildere Strafe verhängen und wandelte die ursprünglich zweijährige Haftstrafe ohne Bewährung in eine zweijährige Haftstrafe mit Bewährung auf drei Jahre ein.
Die Mittfünfzigerin, die ursprünglich einen kaufmännischen Beruf erlernt hatte, macht zurzeit eine Ausbildung. Sie nahm das Urteil des Landgerichts sofort an, so dass es jetzt rechtskräftig ist.