Hattingen. Auf der Felderbachstraße in Hattingen hatte er einen Kradfahrer abgedrängt, sitzt im Gefängnis. Nun stand der 26-Jährige wieder vor Gericht.
Es ist nicht das erste Mal, dass sich der heute 26-jährige Hattinger wegen eines Fehlverhaltens im Straßenverkehr vor Gericht verantworten muss. Im Prozess vor dem Amtsgericht an diesem Montag (13.3.) wird ihm zweimaliges Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt. Die Tat ereignete sich nur einen Monat, nachdem eine zweieinhalbjährige Haftstrafe gegen ihn rechtskräftig wird, weil er im Februar 2021 auf der Felderbachstraße mit seinem Auto einen Motorradfahrer von der Straße abgedrängt und so einen folgenreichen Unfall provoziert hatte. Auch sein Führerschein ist ihm infolge jener früheren Tat entzogen worden.
Zeugen zu früherer Tat: „Regelrechte Jagd auf Motorradfahrer“
Rückblick: Als eine regelrechte „Jagd auf Motorradfahrer“ hatten Zeugen den Vorfall im Felderbachtal im Prozess vor dem Amtsgericht Hattingen seinerzeit beschrieben, übereinstimmend – ebenso wie das Unfallopfer – berichtet, dass der Fahrer damals deutlich langsamer gefahren sei, als auf der Strecke vorgegeben und immer wieder abgebremst habe. Deshalb wollte das Unfallopfer ihn auch überholen. Doch jedes Mal, wenn der Motorradfahrer zum Überholen angesetzt habe, sei das Auto nach links ausgeschert.
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Als der Motorradfahrer dann dennoch einen Überholversuch wagte, war der Pkw wieder zur Seite ausgeschert – just in dem Moment, in dem sich das Krad neben ihm befand. Der Fahrer wich aus, stürzte, schlitterte mehrere Meter über den Asphalt, schlug mehrfach mit dem Kopf auf und blieb bewusstlos liegen. Die Folgen: vier Tage Krankenhaus und drei Wochen Krankenschein mit zwei gebrochenen Rippen und zahlreichen Prellungen. Der heute 26-Jährige beging unterdessen Fahrerflucht.
Gegen das Urteil – zweieinhalb Jahre Haft wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung, Unfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis – hatten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung eingelegt. Das Landgericht Essen bestätigte am 16. März 2022 aber das Amtsgericht.
Der Vorfall nun, wegen dem der 26-Jährige an diesem Montag auf der Anklagebank in Saal 1 des Amtsgerichtes Platz nimmt, ereignete sich dann am 19. April vergangenen Jahres.
In die Stoßstange eines Pkw gefahren
Mit einem Motorrad fuhr er gegen 22.45 Uhr auf der Bredenscheider Straße in die Stoßstange eines Pkw. Sachschaden, so verliest die Vertreterin der Staatsanwaltschaft die Anklageschrift: gut 1500 Euro. Doch um den Schaden kümmerte sich der Angeklagte in jener Februarnacht nicht, entfernte sich stattdessen mit dem Motorrad unerlaubt vom Unfallort.
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„Zutreffend“ seien die Vorwürfe, sagt der Verteidiger des 26-Jährigen im Prozess. Aber nachdem das Urteil wegen seines Fehlverhaltens im Felderbachtal gerade rechtskräftig geworden sei, habe sein Mandant sich nach dem Auffahrunfall mit dem Motorrad in einer „Paniksituation befunden“, befürchtet, dass ihm nun noch Schlimmeres passiere. Daher sei er geflüchtet.
Im Gefängnis über alles nachgedacht
Erst im Gefängnis habe er über alles nachgedacht, sehe sein Fehlverhalten nun ein. In der Haft habe „er sich eingegliedert ins System“, gehe zudem im offenen Vollzug einer Arbeit nach. Anders als die Vertreterin der Staatsanwaltschaft, die für den Angeklagten eine 13-monatige Freiheitsstrafe fordert und den Entzug des Führerscheins für (weitere) fünf Jahre, fordert der Verteidiger denn auch eine mildere Bestrafung: sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Und keinen weiteren Führerscheinentzug.
„Nach dem ersten Urteil“, sagt der Angeklagte selbst unter Tränen, „ist für mich eine Welt zusammengebrochen, danach war mir alles egal. Aber jetzt im Gefängnis hat sich alles geändert.“
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Dass er die Vorwürfe hier einräume, sagt Richter Johannes Kimmeskamp, „ist gegenüber dem anderen Verfahren in der Tat ein Fortschritt“. Er sehe aber trotzdem keinen Grund, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. „Sie haben hier Mist gebaut.“ Sein Urteil für die Taten am 19. April 2022: eine neunmonatige Freiheitsstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis für drei Jahre.