Hattingen. Er ist ausgeschert, hat einen Motorradfahrer bedrängt und ihn zu Fall gebracht. Dafür muss der Mann aus Hattingen jetzt lange ins Gefängnis.

Das Landgericht bestätigt das Amtsgericht: Der 25 Jahre alte B. aus Hattingen muss für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Wegen „einer regelrechten Jagd auf Motorradfahrer“ war er im Amtsgericht an der Bahnhofstraße zu dieser Strafe verurteilt worden – das Landgericht Essen sieht im Berufungsverfahren am Mittwoch keinen Spielraum, dieses Strafmaß zu reduzieren.

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Sehr lange liest der Vorsitzende Richter die Geschehnisse vor, die sich im Februar 2021 auf der Felderbachstraße ereignet haben.

Gefährdung des Straßenverkehrs

Es geht um die Gefährdung des Straßenverkehrs: Der Angeklagte soll deutlich langsamer gefahren sein, als es auf der Strecke erlaubt ist. Hinter ihm befanden sich zwei Motorradfahrer, die der damals 24-Jährige ständig am Überholen hinderte. Das spätere Opfer (26), das seit dem Vorfall nicht mehr Motorrad fährt, erklärte im Hattinger Gericht: „Ich hatte Angst, dass er noch eine Vollbremsung macht und ich dann im Kofferraum hänge.“ Auch einem vorausfahrenden Paar aus Essen kam die Situation merkwürdig vor, sowohl wegen der Fahrweise des 24-Jährigen als auch wegen auffälliger, gelber Blinklichter auf dem Dach. Deswegen verlangsamten sie ihre Fahrt, um das Geschehen im Blick zu behalten.

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Jedes Mal, wenn der Motorradfahrer zum Überholen ansetzte, sei das Auto nach links ausgeschert. Beim dritten Mal wagte der Motorradfahrer einen Überholversuch. „Heimtückischerweise hat der Autofahrer den Motorradfahrer überholen lassen bis er neben der Fahrertür war und scherte dann wieder zur Seite aus“, so die Frau aus Essen. Dadurch brachte B., der selbst im Felderbachtal wohnt, den 26-Jährigen zu Fall.

Mehrfach mit dem Kopf aufgeschlagen

Er stürzte und schlitterte 20 bis 30 Meter über die Gegenfahrbahn, las der Richter vor. Mehrfach schlug der junge Mann mit dem Kopf auf dem Asphalt auf und blieb bewusstlos liegen. Vier Tage Krankenhaus, gebrochene Rippen, zahlreiche Prellungen und drei Wochen Krankenschein waren die Folge.

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„In dem Moment, wo das passiert ist, gingen bei dem Auto die gelben Lichter aus. Er hat beschleunigt und die Autos vor ihm überholt“, hatte der Gevelsberger Motorradfahrer, der ebenfalls hinter dem Wagen des 24-Jährigen fuhr, geschildert. Passanten riefen ihm noch zu, er solle den Wagen verfolgen und das Kennzeichen ermitteln. Sie würden sich um den Verletzten kümmern. Das tat er und forderte den Hattinger an einer Baustelle auf, zur Unfallstelle zurückzukehren, was dieser nach einiger Diskussion auch tat.

Erneutes Fahren ohne Fahrerlaubnis

Dort sei die Stimmung aggressiv gewesen, um den Verletzten gekümmert habe sich der 24-Jährige überhaupt nicht. Er habe über das Opfer sogar noch gesagt, das habe er verdient, haben Zeugen geschildert.

Berufung durch Angeklagten und Staatsanwaltschaft

Gegen das Urteil des Hattinger Amtsgerichts von zwei Jahren und sechs Monaten Gefängnis hatten sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Verurteilt worden war der damals 24-Jährige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, gefährlicher Körperverletzung, Unfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Während die Staatsanwaltschaft drei Jahre und sechs Monate und einen lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis gefordert hatte, hielt der Verteidiger des Angeklagten höchstens eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr für angemessen. Vorm Landgericht nahmen beide Seiten ihre Berufung zurück. Es bleibt also beim Hattinger Urteil.

Vor dem Landgericht Essen kommt am Mittwoch heraus, dass B. im März dieses Jahres am Steuer erwischt worden ist, obwohl er überhaupt keine Fahrerlaubnis hat. „Eine Bewährungsstrafe kommt aus meiner Sicht nicht in Frage. Denn dazu müsste man eine positive Sozialprognose haben“, erklärt der Richter. Die sah er in diesem Fall überhaupt nicht gegeben.

Der Angeklagte muss nun also für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

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