Hattingen. Auf der Felderbachstraße in Hattingen hat ein Autofahrer einen Kradfahrer abgedrängt. Gegen die Haftstrafe in erster Instanz geht er in Berufung.

Als eine regelrechte „Jagd auf Motorradfahrer“ empfanden Zeugen den Vorfall, der sich im Februar dieses Jahres auf der Felderbachstraße ereignet hat. Das sagten sie in der ersten Instanz vor dem Hattinger Amtsgericht aus. Da das Strafmaß weit auseinanderging, das die Staatsanwaltschaft auf der einen Seite und der Verteidiger auf der anderen forderten, legten beide Seiten Berufung ein.

Der Termin steht jetzt fest: Die nächste Verhandlung findet am Landgericht Essen am 16. März 2022 statt.

Den Wagen immer nach links gezogen

Angeklagt wurde im September ein 24-Jähriger wegen Gefährdung des Straßenverkehrs. Der Hattinger soll deutlich langsamer gefahren sein, als es auf der Strecke erlaubt ist. Hinter dem Pkw befanden sich Motorradfahrer, die von dem 24-Jährigen ständig am Überholen gehindert worden sein sollen. Denn der Hattinger habe seinen Wagen immer nach links gezogen, wenn ein Biker an ihm vorbeifahren wollte.

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Das hatte auch ein Paar aus Essen beobachtet, das mit seinem Pkw vor dem 24-jährigen fuhr, und dem im Rückspiegel die kuriose Fahrweise des Hattingers aufgefallen war. Jedes Mal, wenn der Biker zum Überholen angesetzt habe, sei der Hattinger nach links ausgeschert. Weil er immer wieder ausgebremst wurde und nicht bei einer möglichen Vollbremsung auffahren wollte, machte der Motorradfahrer einen dritten Versuch, um zu überholen.

Fahrer blieb bewusstlos liegen

„Heimtückischerweise hat der Autofahrer den Motorradfahrer überholen lassen, bis er neben seiner Tür war, und scherte dann wieder zur Seite“, schilderte die Essenerin dem Hattinger Amtsgericht. Der Biker wich aus, stürzte, schlitterte mehrere Meter über den Asphalt, schlug mehrfach mit dem Kopf auf und blieb bewusstlos liegen.

Haftbefehl ist außer Kraft gesetzt

Der Hattinger wurde in erster Instanz zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Da aber Berufung eingelegt wurde, ist das Urteil nicht rechtskräftig. Außerdem wurde der bisherige Haftbefehl, der während des Strafverfahrens galt, außer Kraft gesetzt.Ein Haftbefehl wird normalerweise erlassen, wenn Flucht, Verdunklungsgefahr oder Wiederholung zu befürchten ist. Dabei gilt: Je höher die Strafe ausfallen könnte, zum Beispiel zehn Jahre Haft, desto eher wird der Haftbefehl erlassen. Im vorliegenden Fall wird der 24-jährige Angeklagte also zunächst bis zum Berufungsprozess im März kommenden Jahres von der Haft verschont.

Vier Tage Krankenhaus, drei Wochen Krankenschein wegen zwei gebrochener Rippen und zahlreichen Prellungen waren das Ergebnis. Ein weiterer Motorradfahrer aus Gevelsberg, der hinter dem Verunglückten herfuhr, gab vor Gericht zu Protokoll, dass der Hattinger nach dem Zusammenprall sein Auto beschleunigt und die Autos vor ihm überholte habe.

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Passanten riefen dem Gevelsberger zu, er solle dem Unfallverursacher hinterherfahren und das Kennzeichen ermitteln, sie würden sich um den Verletzten kümmern. Das tat er und forderte den Hattinger an einer Baustelle auf, zur Unfallstelle zurückzukehren. Dort angekommen, sei die Stimmung sehr aggressiv gewesen, berichtete der Gevelsberger dem Gericht.

Zeugen mit Abwehrspray bedroht

Der Angeklagte habe sich „in keiner Weise“ um den Verunglückten gekümmert. Es sei sogar zum Streit zwischen dem Essener Paar, dem 24-Jährigen und dessen Beifahrer gekommen. Über das Opfer habe der Hattinger noch gesagt, „das habe er verdient“. Außerdem soll der Beifahrer das Paar mit Abwehrspray bedroht haben.

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In erster Instanz wurde der 24-Jährige zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, gefährlicher Körperverletzung, Unfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Haft und einen lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis gefordert.

Der Verteidiger hingegen sah für seinen Mandanten eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr als angemessen an. Der Haftbefehl wurde zunächst außer Kraft gesetzt.