Hattingen. Ein junger Mann aus Hattingen hat ein Nacktfoto von sich verschickt und kinderpornografisches Material besessen. Warum er vor Gericht Glück hat.

Eine für einen Auszubildenden empfindliche Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro bekam ein 22-Jähriger jetzt von Jugendrichter Christian Amann. Er musste sich vor Gericht verantworten, weil er kinderpornografisches Material besessen und verbreitet hat.

Zum einen schickte er vor zwei Jahren ein Nacktfoto von sich in erregtem Zustand einem Mädchen, das erst 14 Jahre alt war. Er selbst habe gedacht, es sei deutlich älter, sagte er vor Gericht. Zum anderen besaß er Fotos von Kinderpornografie, die ihm andere aus einer Chatgruppe zugeschickt hatten.

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Wie Thomas Behr von der Jugendgerichtshilfe schilderte, hat der junge Mann bisher einen geraden Lebenslauf. Nach der Realschule lernte er weiter bis zum Fachabitur, macht zurzeit eine Ausbildung, nach deren Ende er gute Chancen auf eine Übernahme hat, und ist ehrenamtlich in der Kirchengemeinde tätig.

Inzwischen ist das Strafmaß verschärft worden

Die Sorglosigkeit des Hattingers fand der Richter unglaublich. „Es ist widerwärtig, was Sie gemacht haben, eine wirklich schlimme Sache“, sagte er. Es seien ja nicht nur Bilder. „Denken Sie mal darüber nach, wie die entstanden sind.“ Und auch die Staatsanwältin rang um Worte. „Sie sind ja geständig, aber zu ihrem Verhalten fällt mir nichts mehr ein. Es ist einfach unvorstellbar und ekelhaft und macht mich fassungslos.“

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Sie plädierte für eine Geldstrafe von 800 Euro für den Auszubildenden. Das entspricht in etwa seinem monatlichen Verdienst. Christian Amann dagegen ging noch über das Strafmaß hinaus. Jetzt muss der junge Mann 1200 Euro bezahlen, in monatlichen Raten von 300 Euro. Er ermahnte den 22-jährigen, die Ratenzahlungen pünktlich einzuhalten. Sollte er es einmal nicht schaffen, weil es wirklich eng wird mit dem Bezahlen, solle er sich in jedem Fall frühzeitig an das Gericht wenden. Denn wenn er einfach nicht zahle, falle die Strafe letztlich deutlich höher aus.

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Mehrfach wiederholte Christian Amann, dass der Angeklagte noch Glück gehabt hat, dass die Taten zwei Jahre zurückliegen. „Inzwischen ist das Strafmaß verschärft worden.“ Seit dem 1. Juli 2021 stellt der Besitz eines kinderpornografischen Inhaltes ein Verbrechen dar und wird nur noch mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft. Eine Geldstrafe sieht das Gesetz nicht mehr vor.