Hattingen. Das Gericht in Hattingen hat einen jungen Mann verurteilt. Angeklagt war er wegen Körperverletzung. Seinen Aussagen glaubte der Richter nicht.
„Ein Schelm, der darauf kommt.“ Mit diesem Spruch reagierte Jugendrichter Christian Amann auf die Ausführungen eines fast 21-jährigen Angeklagten zum Tatablauf. Er stand wegen Körperverletzung vor Gericht, seine Erklärungen aber nahmen ihm weder der Staatsanwalt, noch der Richter ab.
Die Darstellung des jungen Mannes lautete: „Ich bin aus dem Bus ausgestiegen, um eine zu rauchen“. Das war allerdings nicht die Haltestelle, an der er hätte aussteigen müssen, um nach Hause zu kommen. Dafür hätte er nach eigenen Angaben noch weiterfahren müssen. Wegen der Tat, die dann passierte, stand der junge Mann vor Gericht. Angeblich habe ihn das Opfer, das auch an dieser Haltestelle ausstieg, provoziert. „Ich lass mich nicht beleidigen“, war die wiederholte Begründung für die Tat.
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Der arbeitslose Angeklagte und das Opfer kannten sich. Einen Vorfall gab es schon einmal vor zwei Jahren. „Sie hatten doch Brass auf den“, sagte Richter Christian Amann. Eine 18-jährige Zeugin, die den Angeklagten kennt und mit im Bus saß, trug wenig zur Erhellung der Tat bei. Sie habe neben dem Angeklagten gesessen, der ihr gesagt habe, dass er aussteigt, weil er eine rauchen möchte, erklärte sie. Gesehen habe sie nichts.
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Als Zeuge wurde das 20-jährige Opfer gehört. Er sei extra eine Haltestelle früher ausgestiegen, „weil ich eine Auseinandersetzung vermeiden wollte“, schilderte er das Geschehen von September 2022. Der „körperlich überlegene Angeklagte“, so die Beurteilung von Christian Amann, habe ihn dann geschubst, beschrieb das Opfer. Getreten worden sei er in Höhe der Kniekehlen, diverse Verletzungen habe er davongetragen, so dass er eine Woche lang krankgeschrieben war.
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Thomas Behr von der Jugendgerichtshilfe, stellte dem Angeklagten nicht gerade ein gutes Zeugnis aus. Er sei der Einladung zu einem Gesprächstermin nicht gefolgt, „Vieles deutet darauf hin, dass er den ganzen Tag nichts macht“, sagte Behr. Er halte es für das Beste, dass der Angeklagte ein Anti-Gewalt-Training absolviert.
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Auch der Staatsanwalt bewertete das Verhalten negativ. Jemandem aufzulauern, um ihn dann mit Tritten und Schlägen zu malträtieren, das gehe gar nicht. Der Richter verurteilte den Angeklagten zu 120 Arbeitsstunden. „Das sind 40 Stunden monatlich und ist auch eine Gewöhnung an einen Tagesablauf, eine Struktur. Sie müssen eine Perspektive für sich entwickeln.“ Christian Amann ermahnte ihn, sich an die Vorgaben zuhalten. „Wenn Sie den Anweisungen nicht folgen, gibt’s Dauerarrest.“