Hattingen. Belastet durch Krankheit und Sucht ist ein 33-Jähriger aus Hattingen immer wieder durch Diebstähle aufgefallen. Wie er dafür bestraft wurde.

Er war ein Kind, das durch ADHS, dem Zappelphilipp-Syndrom, auffiel. Später kam Drogensucht hinzu und mündete dann in der Krankheit Schizophrenie. Das erzählte der Vater dem Richter, nach Ende der Verhandlung. Er hatte als Zuschauer den Prozess verfolgt, denn sein Sohn musste sich wegen vierfachen Diebstahls vor Gericht verantworten.

Warten auf Wohngruppenplatz

Eigentlich, erzählte der Vater, hätte der 33-Jährige schon längst in einer Wohngruppe untergebracht werden sollen. Das aber scheiterte daran, dass bisher kein Platz frei wurde. Auch in der psychiatrischen Klinik in Niederwenigern war er bereits und sollte vor kurzem nach einem Krankenhausaufenthalt direkt in einer Wohngruppe untergebracht werden. Das schlug wieder fehl, weil kein Platz frei war. In ein paar Tagen soll er endlich die Gelegenheit bekommen, so eine Einrichtung in Augenschein zu nehmen.

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Vier Delikte werden verhandelt

Gleich wegen vier Diebstahlsdelikten musste sich der junge Mann verantworten. Im September und Oktober vergangenen Jahres hatte er immer in demselben Geschäft meistens Tabak mitgehen lassen, aber auch auf eine Pizza hatte er es abgesehen. Natürlich habe er Hausverbot bekommen, berichtete ein Angestellter des Supermarktes. Aber daran hielt sich der Angeklagte nicht. Der Mitarbeiter erklärte auf Anfrage von Richter Johannes Kimmeskamp, dass er den Kunden kenne. „Denn an Gesichter habe ich eine gute Erinnerung.“

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Beobachtungen eines Mitarbeiters

Einen Diebstahl habe er mit angesehen. „Ich saß direkt vor der Kamera und habe das Geschehen beobachten können.“ Ein anderes Mal habe er von einem anderen Kunden einen Tipp bekommen, dass der junge Mann gerade Ware eingesteckt hat, ohne zu bezahlen. Immer trug der Angeklagte einen Rucksack, in dem er das Diebesgut verstaute. Als er sich die Pizza einsteckte, ging er sogar in eine Ecke, die von den unterschiedlichen Kameras nicht so gut gefilmt werden kann, um nicht aufzufallen.

Videos als Beweismittel

Bestrafung bei Diebstahl

Laut Strafgesetzbuch wird Diebstahl mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Alternativ kann es auch eine Geldstrafe geben. Für Diebstahl tritt in Deutschland eine Verjährung nach fünf Jahren ein.

Der einfache Diebstahl ist in der gesetzlichen Regelung in Paragraf 242 des Strafgesetzbuchs geregelt. Gewerbsmäßiger Diebstahl oder Einbruchdiebstahl dagegen wird deutlich härter bestraft.

Eine ganze Reihe von Videos hatte der Supermarkt dem Gericht als Beweismittel zur Verfügung gestellt. Die unterschiedlichen Sequenzen wurden auf einem großen Bildschirm – oft mehrfach – gezeigt. Gut zu sehen waren auf den Bildern sowohl die Kunden als auch die Regale, aus denen sich die Käufer bedienen. Als eindeutige Beweismittel konnten die Aufnahmen dienen. Denn es war gut sichtbar, dass sich der Angeklagte in eine Ecke zurückzieht, die von den Kameras nicht so gut überwacht wird, um die Ware in seinem Rucksack verschwinden zu lassen. Noch weit vor dem Kassenbereich.

Positiv: Angeklagter ist geständig

Der Staatsanwalt hielt dem 33-Jährigen zugute, dass er geständig war. Da er aber über eine Rente von über 1000 Euro verfügt, plädierte er für eine Geldstrafe von 1050 Euro. Johannes Kimmeskamp blieb mit 900 Euro, die der Angeklagte jetzt zahlen muss, etwas darunter. „Das ist keine hohe Strafe, zumal die Tatausführung keine spontane Tat war. Man kann auf dem Video gut erkennen, dass Sie den Rückzug in den wenig einsehbaren Bereich wählen.“ Die vier Taten hätten also deutlich härter bestraft werden können, sagt der Richter. Aber, wenn der Angeklagte in Zukunft in einer Wohngruppe lebe, hätte er ja eine Tagesstruktur. So könne man es bei der Strafe von 900 Euro belassen.

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