Hattingen. Wer in Hattingen etwas für das Klima tun will, wird von der Stadt unterstützt. Geld gibt es u. a. für Gründächer, für Solaranlagen ist es geplant.
Die Stadt Hattingen will ihre Bürger beim Klimaschutz unterstützen. Dafür gibt es und soll es in Zukunft verschiedene Programme geben, die den Hattingern bares Geld und Hilfsmittel auf dem Weg zu mehr Klimaschutz bringen. Klimamanagerin Svenja Zimmermann unterstützt sie dabei.
Wer sein Haus von Grund auf in Sachen Energiesparen überprüfen will, der kann auf die Energiesparkoffer der Stadt zurückgreifen. Zwei dieser Koffer sind in der Stadtbibliothek ausleihbar, mehr geplant. Die Koffer enthalten verschiedene Geräte, um den eigenen Energieverbrauch und Schwachstellen herauszufinden. Dabei sind Lux-Meter, Thermo-Hygrometer, Wärmebildkamera und Zeitschaltuhren. Jüngst haben die Schüler der Gesamtschule ihre Schulgebäude mit Hilfe der Koffer auf den Prüfstand gestellt.
Wer bereits aktiv werden will, kann bei der Gründachförderung Geld erhalten. Mit einem Budget von 30.000 Euro pro Jahr ist das Projekt 2022 gestartet. Auch jetzt können wieder Förderanträge gestellt werden. Aufgelegt ist es für die Dauer von drei Jahren – bis 2024. Dabei haben Privatleute die Chance, städtische Gelder für den Klimaschutz auf ihrem Dach zu nutzen.
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„Auch Garagendächer sind zum Beispiel inbegriffen“, erklärt Klimaschutzmanagerin Svenja Zimmermann. Im vergangenen Jahr seien 18.000 Euro der bereitgestellten Mittel abgerufen worden. Die Bedingungen für den Antrag: Es muss ein bestehendes Angebot einer Firma für die Begrünung eingereicht werden. Förderbar sind bis zu 50 Prozent der Kosten, maximal aber 5000 Euro in einem Jahr und maximal 25 Quadratmeter Fläche.
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Geplant ist noch für dieses Jahr ein ähnliches Programm für Photovoltaikanlagen. Das muss der Umweltausschuss noch beschließen, der sich am 1. März wieder trifft. Doch nach den Plänen der Stadt könnten 85.000 Euro aus der Billigkeitsrichtlinie des Landes genutzt werden, um private Solaranlagen zu fördern. Klimaschutzmanagerin Zimmermann betont, dass diese Mittel für Privatleute, nicht Firmen, gedacht sind. Und ausdrücklich soll sie sich an Hauseigentümer ebenso wenden wie an Mieter. Damit wären auch Solaranlagen für den Balkonförderfähig.
Aufgaben der Klimamanagerin
Svenja Zimmermann ist seit September 2020 Klimaschutzmanagerin der Stadt Hattingen. Ihre Stelle ist gebunden an das Klimaschutzkonzept und soll die festgesetzten Maßnahmen umsetzen. Ihre Aufgabe ist es vor allem, zu sensibilisieren und Anlaufstellen zu vermitteln. Selbst führt sie keine Energieberatungen oder ähnliches durch.
Auch bei Bauprojekten der Stadt hat die Klimamanagerin kein Einspruchsrecht. Auch hier versucht sie aber, Hinweise zu geben und Fachbereiche besser zu vernetzen, um Fördertöpfe bestmöglich ausnutzen zu können. Zudem stellt sie Verbindungen zu regionalen und überregionalen Projekten her.
Zu ihren Aufgaben gehört schwerpunktmäßig die Bildungsarbeit in Sachen Klimaschutz. Deshalb veranstaltet sie Klimaprojekte mit Kitas und Schulen und organisiert und gibt Kurse bei der VHS. Dazu gehört zum Beispiel auch eine Energieberatung in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale und Hintergründe zum Klimawandel.
Geplant ist in diesem Jahr zudem ein Vorgarten-Wettbewerb. Vorangehend sollen vier Schaubeete auf städtischen Grundstücken geschaffen werden – unter anderem am Bürgerbüro und am Busbahnhof. Geplant sind pflegeleichte Staudengärten. Dazu gibt es dann Pflanzpläne zum Nachkaufen der verwendeten Gewächse. Im Wettbewerb um Hattinger Vorgärten soll es dann um ökologisch wertvolle und optisch ansprechende Gestaltung gehen. Details werden noch bekanntgegeben.
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Zudem geht die Saatgutbibliothek in die zweite Runde. Ab 4. März startet die Ausleihe in der Stadtbibliothek im Reschop Carré. Das Ziel ist, heimische Arten zu erhalten und mehr Biodiversität zu schaffen. Dafür können Hattinger ihr Saatgut der im vergangenen Jahr gesäten Pflanzen beisteuern. In einem Papierumschlag beschriftet mit Art und Abfülldatum können die Samen in die Stadtbibliothek zurückgebracht werden.
Es muss biologisches und samenfestes Saatgut sein – gentechnisch verändertes Hybridsaatgut kommt nicht infrage. Ausgenommen sind zudem Kürbisgewächse (Gurken, Zucchini, Melonen, Kürbisse), weil die bei der Wiederverwendung der Samen giftige Bitterstoffe entwickeln können.
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