Hattingen. Ein nackter Mann hat in Hattingen Polizistinnen beschimpft. Jetzt stand er wegen Widerstandes und exhibitionistischer Handlungen vor Gericht.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und exhibitionistischer Handlungen vor Gericht. Der 42-Jährige erzählte gleich zu Beginn der Verhandlung, dass er sich zurzeit in einem Transformationszustand befinde und eine Frau werden wolle. Mit seinem eigentlichen Vornamen wolle er nicht mehr angesprochen werden. Er nannte dem Gericht einen Wunschvornamen und sprach über sich selbst immer in der dritten Person.
Angeklagt war er, weil er sich im vergangenen Jahr ausgesprochen leicht bekleidet um die Mittagszeit in der Altstadt auf der Großen Weilstraße befunden hatte und sich kurios benahm. Als zwei Polizistinnen, die gerufen worden waren, ihn baten, sich etwas angemessener anzuziehen, wurde er ausgesprochen aggressiv und provozierend. „Sie sind hier in meinem Wohnzimmer sagte er und zog sich vollkommen aus“, schilderten zwei Polizistinnen die Situation. Außerdem sprach er die unflätigsten, sexuellen Fantasien den jungen Beamtinnen gegenüber aus.
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Zu Hilfe gerufen wurden weitere Polizisten, die den Mann, der keinen Ausweis bei sich trug, fixierten. Ein Rettungswagen brachte den 42-Jährigen dann ins Krankenhaus. Die Frage des Richters, ob er an dem Tag den Anschein machte, dass er irgendetwas genommen hatte, beantworteten beide Zeuginnen mit einem eindeutigen Ja. „Das war ganz klar kein normales Verhalten.“
Beeinträchtigung durch seine Steuerungsunfähigkeit schon vor Jahren festgestellt
Der Angeklagte betonte, dass er sich an den Vorfall nicht erinnern könne. Anwalt Tim Salewski wies darauf hin, dass gegen seinen Mandanten bereits 2015 mehrere Strafverfahren liefen, die allesamt wegen Schuldunfähigkeit eingestellt wurden. Eine Gutachterin hatte schon damals festgestellt, dass der Mann eine psychische Erkrankung hat.
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Auch mehrfache Klinikaufenthalte in der Psychiatrie hat er bereits hinter sich. Er habe eine schwere Beeinträchtigung durch seine Steuerungsunfähigkeit, wurde schon vor Jahren festgestellt, eine Unterbringung in der Psychiatrie aber hatte die Gutachterin verneint.
Gutachten zur Schuldfähigkeit angefordert
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Mehrfach wurde vor Gericht darüber gesprochen, ob man den Paragrafen 20 des Strafgesetzbuchs anwenden könne. Der besagt, dass „ohne Schuld handelt, wer Begehung der Tag wegen einer krankhaften, seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung… unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln“.
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Richter Johannes Kimmeskamp erließ dann den Beschluss, dass zunächst ein Gutachten zur Schuldfähigkeit des Angeklagten erstellt werden soll.