Hattingen. Wegen Widerstandes gegen Polizisten, Bedrohung und Körperverletzung musste sich eine Frau aus Hattingen vor Gericht verantworten. Die Details.

Wegen nächtlicher Ruhestörung hatte ihre Vermieterin die Polizei gerufen, doch als die in der Nacht vom 23. auf den 24. Juni 2022 vor der Wohnung der 38-jährigen Hattingerin auftauchte, reagierte die äußerst aggressiv. Was dann passierte, war nun ein Fall für das Amtsgericht Hattingen.

Einer Beamtin fügte die Angeklagte mit ihren Fingernägeln Kratzer am Unterarm zu

Einen tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Widerstand gegen sie und gefährliche Körperverletzung, außerdem Bedrohung legt der Staatsanwalt der 38-jährigen Angeklagten zur Last. Sie hatte sich in der Tatnacht dabei trotz mehrfacher Aufforderung geweigert, den Polizeibeamten ihre Tür zu öffnen, diese aus ihrer verschlossenen Wohnung heraus stattdessen angeschrien und aufgefordert, wieder zu gehen. Sie wolle nun schlafen, benötige keine Hilfe.

Auch gedroht hatte sie den Beamten laut Anklageschrift, diese abzustechen, wenn sie ihre Wohnung betreten würden, und sich, als die Polizisten sich nach über einer Stunde mit Hilfe eines Schlüsseldienstes Zugang zu dieser verschafften, auch noch gegen ihre Fesselung zu wehren versucht. Einer Beamtin fügte die Angeklagte dabei mit ihren Fingernägeln zwei Kratzer am Unterarm zu. In die Psychiatrie in Niederwenigern wurde sie alsdann gebracht, blieb dort eine Nacht. Eine Blutalkoholprobe ergab 1,6 Promille.

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Die ohne juristischen Beistand vor Gericht erschienene Angeklagte bestreitet das Geschehen zwar nicht, sagt aber, sie sei „nicht so kooperationsbereit“ gewesen, weil es drei Tage zuvor einen sie traumatisierenden Vorfall gegeben habe. Mehrere Personen mit Sturmmasken hätten ihr da die Tür eingetreten. Deshalb habe sie nun Angst gehabt. Zudem sei es doch nur um Ruhestörung gegangen. Und bei ihrer damaligen Vermieterin sei „alles immer Ruhestörung, sie fühlt sich immer schnell extrem gestört“.

Nicht der erste Vorfall mit der 38-Jährigen

Eine frühere Nachbarin der Angeklagten, die nach ihrer fristlosen Kündigung inzwischen woanders wohnt, sagt unterdessen, es sei nicht der erste Vorfall mit der 38-Jährigen gewesen. Die sei nachts oft laut geworden, habe geschrien, in ihrer Wohnung auf dem Fliesenboden Möbel gerückt. In der Tatnacht, als sie gegen 22 Uhr nach Hause kam, habe die Angeklagte, die damals seit etwa einem Jahr im Hause wohnte, ihr dann durch die Tür zugerufen, sie solle ganz schnell in ihre Wohnung gehen und hinter sich abschließen. „Ich hatte Angst.“

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Was es mit jenem Vorfall drei Tage zuvor auf sich habe, fragt Richter Johannes Kimmeskamp die Zeugin. Da sei es auch sehr laut gewesen, sagt die Nachbarin. Kräfte vom Ordnungsamt sowie zwei Notärzte seien da erschienen, indes niemand mit Sturmmaske. Das bestätigt auch die ehemalige Vermieterin der Angeklagten. Und sagt, bereits wenige Monate nach deren Einzug im Sommer 2021 hätten die Probleme mit der 38-Jährigen angefangen.

„Wie in einem wahnhaften Zustand“

Diese beschreibt einer der Polizeibeamten, die in jener Tatnacht vor Ort waren, „wie in einem wahnhaften Zustand“. Eine Kollegin sagt, die Angeklagte habe zwischenzeitlich sogar die Polizei angerufen „und gefragt, ob tatsächlich die Polizei vor der Tür steht. Wir haben alles versucht, um ruhig mit ihr zu sprechen. Wir wollten ja nur wissen, ob alles gut ist“. Doch die Angeklagte habe nicht aufgehört, laut zu sein.

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„Nur entschuldigen“ könne sie sich für ihr Verhalten, sagt die 38-Jährige im Prozess mal, aber auch: „Das war eine absolute Ausnahmesituation.“ Auf Nachfrage von Richter Kimmeskamp bestätigt sie, schon mal in psychologischer Behandlung gewesen zu sein.

Sechsmonatige Freiheitsstrafe, zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung

Der verurteilt die Hattingerin, die seit 2015 wiederholt Geldstrafen wegen Beleidigung, Bedrohung, Betrug und anderer Delikte erhalten hat, schließlich zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe, zwei Jahre ausgesetzt zur Bewährung. Es habe insgesamt schon zu viele Vorfälle gegeben, um noch eine weitere Geldstrafe zu verhängen, sagte er.