Hattingen. Der Pflanzschalen-Streit auf dem Evangelischen Friedhof Hattingen ist beendet – nicht zur Zufriedenheit von Angehörigen Verstorbener. Was gilt.
Menschlich enttäuscht ist Kerstin Böhmer aus Hattingen von dem Umgang Beschäftigter des evangelischen Friedhofsverbandes mit Hinterbliebenen im Pflanzschalen-Streit auf dem Evangelischen Friedhof. Der Streit schwelte fast ein Jahr lang.
Anfang Februar war es, als der evangelische Friedhofsverband per Aushang und auf der Homepage mitteilte, dass in der Vegetationszeit – 28. Februar bis 15. Oktober – keine Pflanzschalen mehr auf Rasengräbern zugelassen seien.
Wie der Pflanzschalen-Streit auf dem evangelischen Friedhof Hattingen endet
Bei dieser Absicht blieb sie auch, obwohl Angehörige Verstorbener ein Beiblatt zum Vertrag beibrachten, das das Aufstellen einer solchen Pflanzschale gewährte. Der Ärger wuchs, zumal einige den Zustand der Gräber als ungepflegt bezeichneten. Im Mai initiierte Kerstin Böhmer ein Gespräch zwischen Betroffenen und Verwaltungsmitarbeitenden.
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Das Ergebnis: Ihr sei Gesprächsbereitschaft signalisiert worden, sie sei eingeladen zu einer Sitzung. Dort sei ihr mündlich zugesagt worden, „dass die Baumgräber eine Folie erhalten, auf die dann Rindenmulch kommt. Dort können dann die Schalen platziert werden.“
Auf eine Antwort hat eine Angehörige lange gewartet
Das war im Sommer. Kerstin Böhmer wartete auf eine schriftliche Bestätigung. Sie wartete, bat schriftlich im September um eine „qualifizierte Aussage“ – und erhielt keine Antwort. Im November schrieb sie: „Nach wie vor habe ich von Ihnen noch keine schriftliche Äußerung zum Thema ,Platzierung Pflanzschale’ erhalten. Ich gehe daher davon aus, dass sie wieder ganzjährig zugelassen sind. Ebenfalls gehe ich davon aus, dass entsprechende Publikationen im Pfarrbrief und erneut an allen Türen und Pforten Ihres Friedhofs angebracht werden, damit ab Frühjahr die Angehörigen informiert sind.“
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Worauf ein Brief kam – allerdings mit enttäuschendem Inhalt: „Pflanzschalen und Ähnliches werden wir in den Monaten März bis September abräumen und nicht wieder aufstellen lassen. In der Zeit von Oktober bis Februar wird das Aufstellen vorerst akzeptiert, ohne dass daraus ein Anspruch für die Zukunft abzuleiten wäre. Wir haben uns natürlich auch mit fachkundigen Menschen besprochen, um sicherzustellen, dass wir uns weiter im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bewegen. Das oben genannte Verfahren hält allen juristischen Ansprüchen stand. Bitte denken Sie gegebenenfalls daran, Ende Februar Schalen selbst zu entfernen, um sie im Herbst wieder aufstellen zu können, wenn Sie dies möchten.“
Eine Angehörige will nun andere Möglichkeiten finden
Dirk Hagemann, Vorsitzender der Friedhofsverwaltung, argumentiert: Diese pflegeleichten Gräber nähmen zu, Hinterbliebene würden beispielsweise durch niedrigere Gebühren profitieren. Die Gärtner könnten das Abräumen und Aufstellen von Pflanzschalen nicht mehr leisten. Darum wolle man sich eng an die Friedhofssatzung halten.
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Kerstin Böhmer nimmt das zur Kenntnis, sagt aber: „Ich werde eine Möglichkeit finden, meinem Vater Blumen zu bringen. Und ich rufe alle Betroffenen auf, zu tun, was ihr Herz ihnen sagt. Sie sollen machen, was ihnen gut tut und sich nicht beeinflussen lassen.“