Hattingen. Fahren ohne Führerschein: Ein Mann aus Hattingen wurde erneut erwischt. Warum er vor Gericht angeblich nicht wusste, dass er nicht fahren darf.

Ohne Fahrerlaubnis befuhr ein in Hattingen lebender Mann an einem Julitag die Querspange in Sprockhövel, das stellte die Polizei bei einer Überprüfung seiner Daten wegen überhöhter Geschwindigkeit fest. Doch bewusst die Fahrerlaubnis missachtet haben soll der Angeklagte nicht, erklärte sein Verteidiger nun im Prozess vor dem Amtsgericht.

„Damit ist er dann glücklich weitergefahren“

Bei einem etliche Jahre zurückliegenden Verfahren an einem anderen Amtsgericht sei dem heute 40-Jährigen zwar mal die Fahrerlaubnis entzogen worden, sagt der Rechtsanwalt über seinen Mandanten. Doch habe dieser den 2002 in Polen ausgestellten Führerschein alsbald danach in seinem Heimatland zurückerhalten. „Damit ist er dann glücklich weitergefahren.“ – „Aber er hatte ja in Deutschland trotzdem keine Fahrerlaubnis“, wirft Richter Johannes Kimmeskamp ein. Das allerdings, so der Verteidiger, sei seinem Mandanten wohl nicht klar gewesen.

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Im weiteren Verlauf des Prozesses allerdings wird das in Frage gestellt. Denn 2019, als der Angeklagte sich am hiesigen Amtsgericht schon einmal verantworten musste – wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in gleich fünf Fällen –, war anders als dieses Mal auch ein Dolmetscher anwesend, so Richter Kimmeskamp. Was sein Verteidiger bis dato nicht wusste, da den 40-Jährigen damals ein anderer Rechtsanwalt verteidigte.

„Ich bin kein Betrüger“

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„Ich bin kein Betrüger“, betont der Angeklagte gleichwohl. „Fahren dürfen Sie in Deutschland aber trotzdem nicht“, mahnt sein Verteidiger, das habe ihm spätestens seit jenem Prozess von vor drei Jahren auch klar sein müssen. In seinem Plädoyer bittet er dennoch „um ein mildes Urteil für seinen Mandanten, denn „seine Naivität und Gutgläubigkeit sind ja wohl offensichtlich geworden“. Es sei zudem nicht klar, „wie weit er das alles intellektuell verarbeitet hat“.

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Richter Kimmeskamp verhängt gegen den 40-Jährigen schließlich eine dreimonatige Freiheitsstrafe mit zweijähriger Bewährungsfrist, zudem muss jener 300 Euro an die Hattinger Tafel zahlen. „Was muss ich tun für meine Fahrerlaubnis hier“, fragt der Verurteilte noch. „Sie sollten zum Straßenverkehrsamt gehen und dort nachfragen“, so Kimmeskamp.

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