Hattingen. Weil sich die Zugtür der S3 nicht öffnen ließ, rastete ein Frau aus Hattingen aus. Jetzt ist der Fall vor dem Amtsgericht verhandelt worden.
Das Ziel schien zum Greifen nahe, doch dann kam alles anders als gedacht: Weil eine 51-jährige Frau aus Hattingen die Zugtür nicht öffnen konnte, rastete sie aus. Der Leidtragende war ein Zugbegleiter. Er holte die Polizei.
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Ruckeln an der Klinke half nichts
Die Beschuldigte stand jetzt vor Gericht. An dem besagten Morgen sollte sie bei ihrer Ärztin in Bochum Methadon bekommen. Dazu hatte sie einen Termin. Mit einer Freundin war sie unterwegs und als der Zug von Essen aus kommend den Bahnhof in Dahlhausen erreicht hatte, wollten die beiden aussteigen.
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Doch die Tür klemmte, es handelte sich, wie es in der Verhandlung hieß, wohl um ein älteres Zugmodell. Alles Ruckeln an der Klinke half nichts, die zwei Frauen kamen nicht raus. Ein Zugbegleiter eilte zur Hilfe, doch den beschimpfte die Angeklagte aufs Übelste.
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Die Fahrt ging weiter, die Frauen zürnten. Erst als die Bahn in Hattingen hielt, ließ sich die Tür dann doch wundersamerweise öffnen.
Hattingerin war noch immer in Rage
Weil die Hattingerin aber noch immer in Rage war, lief auch das nächste Zusammentreffen mit dem Zugbegleiter aus dem Ruder. Wie sich genau der Wortwechsel hochgeschaukelt hat, ließ sich vor Gericht nicht mehr klären. Die Angeklagte steigerte sich in ihren Beschimpfungen mit Begriffen unterhalb der Gürtellinie. Da war für den Zugbegleiter aber dann doch die Grenze überschritten, er rief die Polizei herbei.
Rund 2000 Übergriffe im Jahr
Rund 2000 Übergriffe auf ihre Mitarbeitermeldet die Deutsche Bahn sowohl für das Jahr 2020 als auch 2021. In die Zahl fließen körperliche Attacken ebenso ein wie Beschimpfungen und Bedrohungen.
Wenn auch der Anteil schwerer Verletzungen mit „sieben Prozent zum Glück die Ausnahme“ bilde, so die Bahn, sinke die Hemmschwelle der Kunden, Gewalt anzuwenden.
Was dann auf sie wartete, dürfte der Hattingerin bekannt gewesen sein: 26 Einträge umfasst ihr Vorstrafenregister, meistens wurde sie wegen Beleidigungen verurteilt. Zu den letzten Einträgen gehört sogar eine Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung, die erst Anfang Juni zu Ende gegangen war.
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Ihre Freundin sagte während der Verhandlung als Zeugin aus, konnte sich allerdings kaum noch an die Tat erinnern, die inzwischen rund eineinhalb Jahre zurückliegt. Erst auf Hinweise von Richter Johannes Kimmeskamp kamen der Frau einige Erinnerungen an die Ereignisse vom April 2021 in den Sinn.
Gericht entscheidet sich für Geldbuße
Während die Angeklagte bei einer früheren Strafe schon einmal Sozialstunden abgeleistet hatte, entschied das Gericht sich dieses Mal für eine Geldzahlung.
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Da die Beschuldigte aber arbeitslos ist und nur über ein kleineres Einkommen verfügt. wurde folgende Regelung festgelegt. Die Strafe beträgt 300 Euro. Wenn die Hattingerin es aber zwei Jahre lang schafft, Beleidigungen zu lassen, muss sie den Betrag nicht zahlen.
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Die Summe sei aber ganz schon viel, wie sie das schaffen solle, meinte die Beschuldigte. Das Urteil zeichnet den Weg vor, wie sie die Zahlung vermeiden kann.