Hattingen/Sprockhövel/Witten. Mindestlohn und hohe Spritpreise zeigen Wirkung: Die Taxi-Preise in Hattingen, Witten und dem gesamten EN-Kreis sollen im Oktober massiv steigen.

9,50 Euro: Dieser Betrag wird ab dem Herbst für große Augen in den Taxen des Ennepe-Ruhr-Kreises sorgen, denn sie flackert ab dem 1. Oktober auf dem Taxameter auf, bevor der Fahrer überhaupt den ersten Meter gefahren ist – ohne Nacht- oder Wochenendzuschlag. Geht es nach den Taxi-Unternehmen, sind diese Preiserhöhungen, allerdings noch lange nicht das Ende der Fahnenstange.

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Aktuelle Verordnung stammt aus dem Jahr 2019

Die aktuell noch geltende Verordnung stammt aus dem Jahr 2019 und trägt folgende Kernziffern: Der Grundpreis beträgt 3,50 Euro, jeder Kilometer kostet 2,10 Euro, für die Zeit von 22 bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen wird ein Zuschlag von einem Euro je Fahrt erhoben. Und: Die Wartezeit wird mit 0,10 Euro je 10 Sekunden berechnet, so dass eine Stunde Wartezeit 36 Euro kostet.

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Ab Oktober sollen dann folgende Preise für alle Taxiunternehmen aus dem EN-Kreis gelten: Der Grundpreis für die Inanspruchnahme eines Taxis steigt auf 9,50 Euro, beinhaltet allerdings auch bereits zwei Kilometer Fahrt. Innerhalb dieser zwei Kilometer ist eine Wartezeit von 436,28 Sekunden im Grundpreis enthalten. Jeder weitere Kilometer kostet 2,40 Euro, der Preis für die Wartezeit beträgt 39,60 je Stunde. Bei den Zuschlägen für Nachtfahrt sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt alles wie gehabt. Ein Großraumtaxi kostet ab sofort allerdings einen Fünfer mehr.

Ein Unternehmen widerspricht: Erhöhungen reichen nicht aus

Der Verband des privaten gewerblichen Straßenpersonenverkehrs Nordrhein-Westfalen in Dortmund hat im Namen der Taxi-Unternehmen im Ennepe-Ruhr-Kreis den entsprechenden Antrag gestellt. Der einzige Widerspruch, der von den Taxiunternehmern kam, war derjenige, dass die Erhöhungen nicht ausreichend sind.

Bis zu 10.000 Euro Strafe für Taxi-Unternehmer

Die Taxi-Verordnung ist nicht freiwillig. Selbst wenn Taxi-Unternehmen niedrigere Preise ansetzen wollen würden, dürften sie das überhaupt nicht.Am Ende könnte dies für sie sogar eine teure Angelegenheit werden, wenn sie günstigere Preise verlangen, wie Paragraf 8 der Verordnung unter der Überschrift „Ordnungswidrigkeiten“ regelt. „Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können nach § 61 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes mit einer Geldbuße vis zu 10.000 Euro geahndet werden“, heißt es dort.Gleiches gilt auch für den Fall, dass die Taxi-Unternehmer eigenmächtig höhere Preise verlangen würden.

Diese seien vor allem durch den exorbitant steigenden Mindestlohn notwendig. Denn die Vergütung der meisten Beschäftigen im Taxi-Gewerbe würde sich am Mindestlohn orientieren. Ebenso müssen die Taxiunternehmer für den Sprit deutlich tiefer in die Tasche greifen. Lag der Durchschnittspreis pro Liter 2019 bei 1,28 Euro sind es inzwischen 2,02 Euro.

Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes

Die Erhöhung des Grundpreises auf 9,50 Euro, in dem allerdings zwei Fahrkilometer mit eingeschlossen sind, begründet der Taxi-Verband wie folgt: „Ein grundlegendes Problem, das zum Verlust führt, sind Fahrten, die die Anfahrt in einen entlegenen Teil der Betriebssitzgemeinde erfordern, um dort eine Besetztfahrt von wenigen hundert Metern durchzuführen. Wenn der Fahrer für den Mindestlohn von dann zwölf Euro eine halbe Stunde dafür unterwegs ist, kostet allein dieser den Unternehmer mehr, als er für die Fahrt bekommt.“

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Ob diese Erhöhungen ausreichen, ist unklar. Fürs kommende Jahr hat der EN-Kreis ein Gutachten über die Funktionsfähigkeit des Taxigewerbes in Auftrag gegeben. Wenn dieses wie geplant Mitte 2023 vorliegt, soll auch über eine erneute Preiserhöhung für die Taxen in den neun EN-Städten beraten werden.