Hattingen. Eine Trauernde ärgert sich über die evangelische Friedhofsverwaltung in Hattingen und fühlt sich getäuscht. Was sie der Verwaltung vorwirft.

Eine Frau aus Hattingen ist entsetzt. Denn sie soll die Pflanzschale vom Baumgrab ihres Vaters auf dem evangelischen Friedhof räumen. Die aber ist ihr wichtig. Und: „Im Vertrag gibt es die Option, sie zu platzieren.“

Die evangelische Friedhofsverwaltung indes informiert auf ihrer Homepage: „In ihrer letzten Sitzung haben die Mitglieder des Friedhofsverbandes beschlossen, die bisher geltende Regelung des § 14 und §18 aus der Friedhofssatzung konsequent umzusetzen, keine Pflanzschalen auf Rasengräbern in der Vegetationszeit mehr zuzulassen. Diese Regelung betrifft den Zeitraum vom 28. Februar bis zum 15. Oktober eines jeden Jahres und ist den kommunalen Friedhöfen in Hattingen angepasst.“

Ärger um Pflanzschalen auf dem evangelischen Friedhof in Hattingen

Der Grund für die Maßnahme laut Verwaltung: die enorme Zunahme der Rasengrabstätten und somit auch der abgestellten Pflanzschalen plus zusätzlicher Deko auf den Gräbern. „Hierdurch entsteht ein großer Zeitaufwand für die Ab- und Aufräumung im Pflegebereich dieser Rasenflächen. Dieser Arbeitsaufwand steht in keinem Verhältnis mehr zu den Erwerbskosten eines Rasengrabes und ist nicht mehr leistbar im Rahmen der zu leistenden Pflege seitens des Friedhofsträgers“, sagt Dirk Hagemann, Vorsitzender des Friedhofsverbandes, der Träger des evangelischen Friedhofs Bredenscheider Straße ist.

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Die trauernde Angehörige sagt: „Dem Gebührenbescheid der Grabstelle anhängend erhielt ich dazu eine Bestätigung. Als Grabschmuck zulässig ist dementsprechend eine Pflanzschale mit dem Durchmesser bis maximal 25 Zentimer.“

Bestattungsmöglichkeiten

Auf dem evangelischen Friedhof in Hattingen gibt es diverse Bestattungsmöglichkeiten. Die Baumgrabstätten gibt es seit August 2015 für Urnenbeisetzungen an einer amerikanischen Roteiche.

Außerdem gibt es die klassischen Wahlgrabstätten, also so genannte Familiengräber oder -gruften. Bei Reihengrabstätten für Urnen- oder Erdbestattungen kann der Platz nicht ausgesucht werden, bei Reihengemeinschafts- oder Wahlgemeinschaftsgrabstätten, die mehrstellig zu erwerben sind, schon.

Kolumbarien bedeutet: Urnenwände sowie Stelen mit Urnenkammern. Es gibt zudem ein Grabfeld für Kinder sowie eines für Fehl- und still geborene Kinder. Auf Mustergräbern werden mögliche Bepflanzungen gezeigt.

Es handelt sich um ein Blatt mit den „Richtlinien für Grabschmuck auf Ihrem Evangelischen Friedhof Hattingen“: Dort steht zu Baum-, Rasen- oder Bodendeckergrabstätten, dass „Blumenschmuck in einer Pflanzschale (Durchmesser bis max. 25 cm)“ erlaubt sei. Zu diesem Beiblatt bezieht Hagemann indes keine Stellung.

Tochter eines Verstorbenen fühlt sich getäuscht

Die Hattingerin sagt, für sie sei es selbstverständlich gewesen, dass diese Angaben mit der Friedhofssatzung übereinstimmen. „Ansonsten muss ich doch von einer arglistigen Täuschung ausgehen, denn unter diesen Umständen hätte ich dieses Grab für meinen Vater nicht gewählt.“ Für ihre Familie sei die Möglichkeit des Aufstellens eines kleinen persönlichen Schmucks von „besonderer Wichtigkeit“. Die Aufforderung der Verwaltung, den Grabschmuck abzuräumen, empfindet sie als „unmenschlich und zutiefst unchristlich“.

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Dabei merkt sie selbst an, dass auf einigen Gräbern die Dekorationen überhand genommen hätten. Dass hier Einhalt geboten werden soll, kann sie nachvollziehen, aber nicht, dass der beschriebene Grabschmuck dort nicht stehen dürfe. Es gibt viele Vorgaben auf Friedhöfen.

„Wahrscheinlich fehlt ein Friedhofsgärtner. Und es ist zu aufwändig, die Schalen vor dem Mähen wegzunehmen“, vermutet die Hattingerin. Sie weiß, dass die Aufforderung zur Entfernung viele Menschen berührt, sich aber nur wenige melden. „Denn gerade Ältere können sich oft kein Gehör verschaffen.“