Hattingen. Bei der Grabgestaltung gibt es auf den Friedhöfen in Hattingen genaue Vorgaben. Eigene Dekorationen bei einigen Grabarten sogar ganz verboten.
Auf den Friedhöfen gelten besondere Regeln. Längst nicht jeder Grabschmuck ist erlaubt. Das sorgt gerade an den Kolumbarien immer wieder für Missverständnisse. Die Stadt Hattingen hat zudem kürzlich die Regeln für ihre Friedhöfe überarbeitet. Wir erklären, welche Regeln für welche Gräber gelten.
Seit gut drei Monaten ist es auf städtischen Friedhöfen auch erlaubt, sich mit seinem Haustier begraben zu lassen. Bisher wurde diese ungewöhnliche Bestattungsbeigabe aber noch nicht genutzt, erklärt Stadtsprecherin Jessica Krystek.
Längere Nutzungszeit für Urnenwände
Besonderer Beliebtheit erfreuen sich aber weiterhin Urnenwände, so genannte Kolumbarien. Es gibt sie auf dem städtischen Friedhof in Welper und seit einem guten Jahr auch in Holthausen und an der Waldstraße. Zudem stehen solche Urnenwände auf dem evangelischen Friedhof. Auf den katholischen Friedhöfen werden keine Bestattungen in Kolumbarien angeboten.
Mit der Änderung der Friedhofssatzung hat die Stadt Hattingen die Nutzungszeit der Kolumbarien verlängert. Statt wie bisher 15 Jahren gilt nun eine Ruhezeit von 20 Jahren. Ist die abgelaufen und wird nicht verlängert, wird die Urne in einem Wiesenfeld beigesetzt. Gleiches gilt auf dem Evangelischen Friedhof.
Vorschriften für Kolumbarien
Für die Urnenwände gelten überall besondere Regeln. So sind auf dem Evangelischen Friedhof auf den Abdeckplatten der Urnenwände nur Vor- und Nachnamen „und zusätzlich maximal Geburts- und Sterbedatum der Verstorbenen“ erlaubt. Die Stadt schreibt eine Beschriftung mit Namen ausdrücklich vor. Sie erlaubt außerdem Symbole wie Kreuze, Blumen, Wappen oder ähnliches. Verboten ist es, „Bilderrahmen mit Fotos, Vasen oder anderes Dekorationsmaterial“ zu befestigen.
In Welper wird bei den Kolumbarien I und II sogar Farbe und Material der Beschriftung vorgegeben – silberfarben, aufgesetzt „Alu Mittel“. „Für alle weiteren Kolumbarien ist keine Gestaltung vorgegeben“, erklärt die Stadtverwaltung.
Dekoration nur an bestimmten Stellen
Und auch bei der Dekoration der Urnenwände ist längst nicht alles erlaubt. So dürfen Kerzen, Blumen oder ähnliches nur an der dafür vorgesehenen Stelle abgelegt werden, nicht aber zum Beispiel oben auf dem Kolumbarium. Trauerschmuck aus Plastik verbietet die Stadt Hattingen generell. „Außer der Gedenktafel darf kein weiteres Gedenkzeichen aufgestellt werden. Ein Anspruch Grabschmuck abzulegen besteht nicht“, macht auch die evangelische Friedhofssatzung deutlich. Verzierungen, die nicht den Regeln entsprechen, werden abgeräumt.
Baum- und Gemeinschaftsgräber
Ebenso strenge Regeln gelten für Baumgräber. Auch hier sieht der Evangelische Friedhof einheitliche Grabplatten mit Vor- und Nachname sowie Geburts- und Sterbedatum vor. Erlaubt ist hier auch die Gravur eines kleinen Symbols. Aber: „Es ist untersagt, die Grabstätte individuell zu pflegen und zu gestalten sowie Grabschmuck auf der Grabstätte abzulegen“, betonen die Gemeinden.
Gleiches gilt für Erdbestattungen und Urnenbeisetzungen in Gemeinschaftsgrabstätten. Auch auf den katholischen Friedhöfen werden die Rasengräber „ausschließlich von der Kirchengemeinde oder von ihr beauftragten Unternehmen gepflegt“.
Vorschriften für Grabsteine
Grundsätzlich achten die Gemeinden bei der Genehmigung der Grabmale auf dem Evangelischen Friedhof darauf, „dass das verwendete Material in seinem Herstellungsprozess ohne ausbeuterische Kinderarbeit gewonnen wurde“. Zudem werden bei Wahlgräbern auf allen Friedhöfen Regeln für die Gestaltung der Grabmale aufgestellt.
Auf dem Evangelischen Friedhof gilt: „Schriften, Ornamente und Symbole müssen gut verteilt sein und dürfen nicht aufdringlich groß sein.“ Nicht erlaubt ist die Verwendung von Emaille, Blech, von Ölfarb- und Lackanstrichen sowie das Ausmalen der Schrift mit Farbe, Silber oder Gold. Auf katholischen Grabstätten dürfen für Grabmale „nur Naturstein, Holz, Glas, geschmiedetes oder gegossenes Metall verwendet werden“. Die Stadt erlaubt Grabmale aus Naturstein, Holz und Metall. „Grellweiße und tiefschwarze Grabmale sind nicht zugelassen.“ Sie verbietet die Verwendung von Beton, Glas, Emaille, Kunststoff, Fotos, Gold, Silber und Farben.
Fristen für Grabgestaltung
Nach der Bestattung müssen die Hinterbliebenen schnell tätig werden: „Wahlgrabstätten sind unverzüglich [...] gärtnerisch anzulegen“, schreibt die Friedhofssatzung von St. Peter und Paul vor. Die evangelischen Gemeinden und die Stadt gewähren eine Übergangszeit von sechs Monaten. Das Pflanzen von Obst und Gemüse sowie von Bäumen ist übrigens nicht erlaubt.