Hattingen. Für die Friedhofskapelle Am Wasserturm in Hattingen ist ein neuer Besitzer gefunden. Pfarrer Martin Funda verwundert das Vergabeverfahren.
Für die Friedhofskapelle auf dem städtischen Friedhof in Bredenscheid-Stüter ist ein neuer Besitzer gefunden. Martin Funda, Pfarrer der evangelischen Kirchengemeinde Bredenscheid-Sprockhövel, nennt die Umstände rund um die Vergabe indes „bemerkenswert“.
Rückblick: Anfang November hatte die Stadt Hattingen die Kapelle Am Wasserturm zum Verkauf angeboten. Ein Verkauf, hieß es in der Ausschreibung, erfolge im so genannten Bieterverfahren.
Verkauft an Privatier, der die Kapelle zum Wohnen nutzen will
Einem Verkauf an den Bieter mit dem Höchstgebot – ein Privatier, der die Kapelle zum Wohnen nutzen will – stimmte der Hauptausschuss nun mehrheitlich zu. Dieser habe, so Ulrich Möller, Leiter des Fachbereichs Gebäudewirtschaft, die Kaufpreis-Vorstellung der Stadt „um etwas mehr als das Doppelte überboten“.
Ein Gebot für die Friedhofskapelle abgegeben hatten bis zum Fristende Ende November auch Martin Funda und seine Frau Marianne, dieses betrug indes „nur“ 40.000 Euro – die Kaufpreis-Vorstellung der Stadt. Die Pfarrer-Eheleute, die die Immobilie als Wohnhaus für die Zeit nach dem Ende ihrer Pfarrtätigkeit nutzen wollten, hatten in der Ausschreibung damals aber auch erfahren, dass potenzielle Käufer nach Öffnung aller Bieter-Umschläge noch ein zweites, höheres Gebot abgeben konnten. Außerdem, so Martin Funda, habe im Infoblatt zum Bieterverfahren gestanden, „dass neben der Höhe des Kaufpreises beim finalen Zuschlag oftmals die Erfüllung anderer Kriterien eine entscheidende Rolle“ spiele.
Pfarrer-Ehepaar hatte sich Hoffnung gemacht
Das hatte den Fundas Hoffnung gemacht. Schließlich, so Martin Funda, haben es nach ihrer Initiativbewerbung um die Friedhofskapelle im Januar 2021 mehrere Gespräche mit Baudezernent Jens Hendrix gegeben, bei einem Ortstermin sei „die mögliche Größe eines zu erwerbenden Grundstücks um die Kapelle“ abgeschritten worden. Zudem habe der Baudezernent erklärt, ein Pfarrer sei angesichts der heiklen Lage des Objekts eine gute Wahl. Beide Seiten hätten damals aber auch „ein offenes, transparentes Kaufverfahren – mit offenem Ausgang – vereinbart“.
Das Kaufinteresse
Das Interesse an einem Kauf der Friedhofskapelle Am Wasserturm war groß. Für die städtische Immobilie mit einer gut 50 Quadratmeter großen Trauerhalle im Erdgeschoss, fünf Kellerräumen und einem dazugehörigen knapp 550 Quadratmeter großen Grundstück waren insgesamt 21 Gebote eingegangen.
Laut Ulrich Möller, der Leiter des Fachbereichs Gebäudewirtschaft, hatte dabei kurz nach Ablauf der Bieterfrist erklärt: „Es haben ausschließlich Privatpersonen Gebote abgegeben.“
Was Jens Hendrix auf WAZ-Nachfrage bestätigt. Er habe die Fundas stets darauf hingewiesen, dass ein Verkauf der Kapelle nur über eine rechtskonforme Ausschreibung erfolgen könne. Die Stadt sei schließlich „verpflichtet, wirtschaftlich zu agieren; und keinen Korruptionsverdacht aufkommen zu lassen“. Im November dann wurde das Bieterverfahren eröffnet.
Für ein Zweitgebot sei es „zu spät“
Als Martin Funda sich Anfang Dezember bei Ulrich Möller nach dem Stand des Verfahrens erkundigte, war er überrascht, dass der ihm sagte, für ein Zweitgebot sei es „zu spät“. Dennoch verdoppelten die Fundas ihr Gebot.
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Kurz darauf erläuterte der Chef der Gebäudewirtschaft dem Pfarrer-Ehepaar in einer langen Mail die städtischen Verfahren zum Immobilienverkauf. Im Fall der Friedhofskapelle, so Möller, entscheide laut Ausschreibung das Höchstgebot über den Zuschlag. Zusätzliche Vorgaben – etwa die besondere Berücksichtigung junger Familien, die vorab auch durch die politischen Gremien zu beschließen gewesen wären – habe es nämlich laut Exposé nicht gegeben. Und potenzielle Käufer, die gegebenenfalls nach Öffnung der Umschläge ein Zweitgebot abgeben könnten – etwa, wenn der Meistbietende abspringe –, seien juristisch nur die weiteren zwei, drei mit den Höchstgeboten.
Verkauf der Friedhofskapelle gegen das höchste Gebot
Möller schrieb den Fundas damals zudem, dass sich aus städtischer Sicht bereits aus den Bezeichnungen „gegen Gebot, Bieterverfahren oder Höchstgebotsverfahren“ ergebe, dass es beim Verkauf der Friedhofskapelle „um das höchste Gebot geht“.
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Martin Funda dagegen sagt: Für ihn sei in der Ausschreibung nicht deutlich geworden, dass für den Zuschlag für die Friedhofskapelle allein die Höhe des Erstgebotes zähle, und vom Höchstgebotsverfahren sei im Exposé auch gar keine Rede gewesen. „Das Auswahlverfahren wurde nachträglich geändert.“
Städtisches Infoblatt zum Immobilienverkauf ist inzwischen modifiziert
Baudezernent Hendrix wie auch Ulrich Möller nennen es dagegen ungewöhnlich, dass die Fundas das Bieterverfahren fehlinterpretiert hätten. So eine Erfahrung hätten sie bis dato bei den städtschen Immobilienverkäufen noch nicht gemacht. Die Missverständnisse des Pfarrer-Ehepaares, so Möller, habe man aber zumindest zum Anlass genommen, das städtische Infoblatt zum Immobilienverkauf „noch einmal kritisch zu hinterfragen“. Inzwischen sei es modifiziert.