Hattingen. Hattingen richtet Unterkünfte für ukrainische Flüchtlinge ein. Der Mieterverein erklärt die Rechtslage für Mieter, die ihr Gästezimmer anbieten.

111 Flüchtlinge aus der Ukraine befinden sich derzeit bereits in Hattingen (Stand Mittwoch). Und viele Bürger und Bürgerinnen wollen helfen – auch mit Wohnraum. Wir erklären, wie die Lage in der Stadt derzeit ist, wo Unterkünfte bereitgestellt werden und ob man auch in einer Mietwohnung Flüchtlinge aufnehmen darf.

Wo werden in Hattingen Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht?

„Fast alle Personen sind über persönliche Kontakte nach Hattingen gekommen und auch privat untergekommen“, erklärt Stadtsprecherin Jessica Krystek. Neun Flüchtlinge wurden im Haus Bredenscheid untergebracht. Dort können etwa 50 Personen unterkommen und verpflegt werden.

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Im städtischen Gebäude an der Nierenhofer Straße wird Platz für 100 Flüchtlinge geschaffen. Die Hälfte der Plätze steht kurzfristig bereit. Betten und Küchen sind hergerichtet. Ein Duschcontainer wurde von der Stadt bestellt. Auch die zweite Ebene soll zeitnah fertiggestellt werden. Außerdem wurden neun Wohnungen der HWG und Gartenstadt Hüttenau angemietet.

Werden auch private Zimmer gesucht?

Kontaktformular und Finanzierung

Das Kontaktformular der Stadt, über das Hilfsangebote für Ukraine-Flüchtlinge gesammelt werden, ist erreichbar unter www.hattingen.de/hilfeukraine.

Aufgrund der Fülle an Hilfsangeboten kann die Stadt nicht alle Angebote, die über das Kontaktformular hereinkommen individuell kontrollieren. Der Fachbereich Wohnen und Soziales bündelt und koordiniert aber die Wohnungsangebote.

Für die Herrichtung der städtischen Unterkünfte tritt die Stadt in Vorleistung. Eine Refinanzierung des Landes soll dann bei der eigentlichen Unterbringung der Personen erfolgen, dazu ist eine Pro-Kopf-Pauschale vorgesehen.

Die Stadt prüft weitere Wohnungsmöglichkeiten. Von Bürgern sind bereits mehr als 200 Hilfsangebote über das digitale Kontaktformular der Stadt eingegangen. Die meisten beziehen sich auf Unterbringungsmöglichkeiten – vom Gästezimmer bis zur Ferienwohnung. „Über diese große Hilfsbereitschaft sind wir sehr dankbar. So haben wir als Stadt die Möglichkeit, Schritt für Schritt weitere Unterbringungen zu prüfen und zu organisieren sowie auf die dynamische Situation zu reagieren“, betont die Stadtsprecherin.

Sind nur kostenlose Unterkünfte gefragt?

Es wurden der Stadt bisher ehrenamtliche Angebote gemacht wie auch Wohnungsangebote, für die Mietkosten verlangt werden. Die angebotenen leeren Wohnungen und Mietangebote sieht die Stadt als längerfristige Option und präferiert diese bei einer potenziellen Vermittlung, erklärt Krystek. „Auf erste Wohnungsangebote konnten wir aber bereits zurückgreifen.“ Angebote, die eigene Couch oder ein Gästezimmer ehrenamtlich zur Verfügung zu stellen, betrachtet die Stadt als vorübergehende Lösung.

Darf man Zimmer einer Mietwohnung für Flüchtlinge zur Verfügung stellen?

Ja. In Mietwohnungen dürfen Mieter besuchsweise auch Geflüchtete aufnehmen. „Als Richtschnur gilt: Für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen dürfen Mieter und Mieterinnen Menschen in die Mietwohnung aufnehmen, ohne die Vermietenden darüber informieren oder um Erlaubnis fragen zu müssen“, erklärt der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend.

Wann sollte man den Vermieter informieren?

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Bei längeren Aufenthalten von Gästen muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden. Der Mieterverein rät, das bereits vorab zu tun, wenn Gäste voraussichtlich länger als acht Wochen in der Wohnung bleiben sollen. Die HWG hat bisher noch keine Anfragen von Mietern bekommen, werde solche Gesuche aber auf jeden Fall unterstützen und die Unterbringung erlauben, erklärt HWG-Sprecherin Nina Jäger.

Wann darf der Vermieter eine Unterbringung ablehnen?

Laut Gesetz haben Mieter einen Anspruch auf die Erlaubnis, wenn „ein berechtigtes Interesse des Mieters für die Aufnahme in die Wohnung entsteht“, so der Mieterverein. Die Erlaubnis darf nur dann verweigert werden, wenn in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund dagegen spricht, die Wohnung dauerhaft überbelegt wäre oder dem Vermieter die Untervermietung nicht zugemutet werden kann.

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Aus Sicht des Deutschen Mieterbundes reichen auch humanitäre Interessen für den Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis des Vermieters aus. Gerichte bewerten das derzeit unterschiedlich, höchstrichterlich entschieden ist noch nichts.

Was passiert, wenn man ohne Erlaubnis längerfristig Menschen aufnimmt?

Der Vermietende darf dann seine Mieter abmahnen und, sollte das Untermietverhältnis nicht beendet werden, fristlos kündigen. Unberechtigt ist eine Kündigung, wenn der Mieter nur vergessen hat, sich die Erlaubnis einzuholen.

Wer kommt für etwaige Kosten auf?

Mieter haften grundsätzlich für alle Personen, die sie aufgenommen haben. „Zudem sollte bedacht werden, dass die Nebenkosten natürlich steigen, je mehr Menschen in der Wohnung leben“, gibt der Mieterverein zu bedenken.