Hattingen. Schulausschuss: Siebte Grundschulklasse in Hattingen-Blankenstein kommt. Die Bruchfeldgrundschule muss Schüler ablehnen. Die Details dazu.
Die Grundschule Alt-Blankenstein in Hattingen bekommt mehr Raum: Das haben die Mitglieder des Schulausschusses einstimmig beschlossen. Damit kann die Verwaltung geplante Baumaßnahmen nun vorantreiben.
„Ein Raum, der Klassenraumgröße hat, wurde bislang nicht als Klassenraum genutzt. Das ändert sich jetzt. Dafür wird die ehemalige Hausmeisterwohnung im Dachgeschoss zu Differenzierungsräumen umgebaut“, erklärt Schuldezernent Matthias Tacke.
Grundschule Alt-Blankenstein in Hattingen bekommt mehr Raum
Eine durchgängige Zweizügigkeit ist dagegen nicht möglich. Von vier Jahrgängen wird immer einer an der Grundschule Alt-Blankenstein, in der jetzt bei einem Einbruch Lernroboter zerstört wurden, einzügig sein. Den Grund dafür erklärt Tacke: „Es gibt baulich keinen Platz, die Schule zu erweitern. Wir können keinen Pavillon aufstellen, weil der Schulhof klein ist.“ Und die OGS brauche auch Platz, damit die Kinder spielen könnten, ergänzt die stellvertretende Schulausschussvorsitzende Ulrike Brauksiepe.
Schulgesetz-Vorgabe
Laut der Verordnung zur Ausführung des Schulgesetzes beträgt die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen an einer Grundschule bei einer Schülerzahl von bis zu 29 eine Klasse, 30 bis 56 zwei Klassen, 57 bis 81 drei Klassen.Es gilt die Schülerzahl-Bandbreite von 15 bis 29. Die Zahl der zu bildenden Klassen kann aus pädagogischen, schulorganisatorischen oder baulichen Gründen unterschritten werden. Eine Überschreitung ist nur ausnahmsweise zulässig.
Außerdem stütze sich der Ausschuss auf die Schulbedarfsplanung: „Danach gibt es ab dem Jahrgang 2024/2025 eh weniger Kinder. Man weiß zwar nie sogar, ob das hinkommt, aber mit Zahlen müssen wir ja planen“, gibt Brauksiepe zu bedenken.
Kurzfristige Bugwelle
Auch das Neubaugebiet hinter Rewe würde an der Planung nichts ändern, meint Brauksiepe. Da gebe es dann kurzfristig eine Bugwelle, die aber wieder abebbe. „Das haben wir in Holthausen gesehen. Die Grundschule war mal vierzügig, inzwischen ist sie zweizügig. Junge Familien ziehen geballt hin, die Kinder gehen in den Kindergarten, in die Grundschule, auf die weiterführende Schule. Die Familien bleiben wohnen – und dann wird der Platz an der Grundschule nicht gebraucht.“
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Weil an der Bruchfeldschule in Hattingen nur so viele Eingangsklassen gebildet werden sollen, wie abgehen – nämlich zwei – , werden 31 Schüler abgelehnt werden müssen: Diesem Plan der Verwaltung haben die Politiker Rückendeckung gegeben.
Politik und Verwaltung folgen Wunsch von Schulleitung und OGS
„Das möchten auch Schulleitung und die OGS so, darum haben wir diesem Vorschlag zugestimmt“, sagt Ulrike Brauksiepe.
Problematisch sei eine Ablehnung für die betroffenen Kinder und deren Eltern nicht, denn es gibt mit der Weiltor- und der Heggerfeld-Schule zwei weitere Innenstadt-Grundschulen. Laut Verwaltung haben sich mehr als 20 Kinder aus dem Einzugsgebiet der Grundschule Heggerfeld an der Grundschule Bruchfeld angemeldet. „Es gibt an den anderen beiden Schulen Kapazitäten.“ Laut Verwaltung kann der Heggerfeldgrundschule bei entsprechenden Anmeldungen sogar eine dritte Klasse eingerichtet werden.
Manche der Angemeldeten kommen nicht aus dem Einzugsgebiet
Und: Manche Angemeldeten kommen gar von weiter her. Neben 79 Kindern aus der Stadtmitte haben sich nämlich zwei aus Holthausen, je ein Kind aus Welper und Bredenscheid, drei aus Winz-Baak und ein auswärtiges Kind an der Bruchfeldschule angemeldet.
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Für Schüler, die abgelehnt werden müssten, gebe es folglich die Möglichkeit des Schulbesuchs nach dem Grundsatz „kurze Beine, kurze Wege“, so Brauksiepe. „Die Schüler müssen nicht in einen anderen Stadtteil. Aber die Entscheidung, an welcher Schule die Kinder im Falle einer Ablehnung angemeldet werden, liegt bei den Eltern.“ Aber auch da spielt die Kapazität eine Rolle.
Entscheidung für kleinere Standorte
Tacke bemerkt: „Wir haben uns in Hattingen in der Innenstadt für kleine Standorte entschieden und nicht für ein oder zwei große.“ Darum könne es zu der jetzigen Situation überhaupt erst kommen.
Die Schulen erteilen die Aufnahmebescheide und die Ablehnungsbescheide zum 15. Februar 2022.