Hattingen. Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und sexuelle Belästigung standen in der Anklage – so stellte sich der Fall vor dem Amtsgericht Hattingen dar.

Wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und sexueller Belästigung stand ein 42-Jähriger vor Gericht: Er soll übergriffig geworden sein – gegen den ausdrücklichen Willen einer Hattingerin, die ihn mit Gartenarbeiten beauftragt hatte. Das sei nicht wahr, erklärte der Angeklagte. Er habe Frau und Kinder, warum solle er so was machen?

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Er erklärte, er sei aus dem Auto gestiegen, habe eine Maske getragen und bestritt die Vorwürfe. Er habe der Frau zuerst Komplimente gemacht, sie dann angefasst und liebkost und ihr schließlich an die Brust gefasst. Die 58-jährige Geschädigte wurde als Zeugin gehört und schilderte den Tag Juni dieses Jahres deutlich anders.

300 Euro verlangt – auf 50 geeinigt

Die Hattingerin hatte jemanden gesucht, der ihr den Garten machen würde und den 42-Jährigen gefunden. Der Mann sei aus dem Wagen gestiegen, habe aber keine Maske getragen, sie selbst auch nicht. Die 58-Jährige schilderte den Verlauf: Zuerst habe man sich über das Geld unterhalten, das er nach der Arbeit bekommen sollte. Er habe 300 Euro verlangt. Die wäre sie aber absolut nicht bereit gewesen zu zahlen. Man habe sich auf 50 Euro geeinigt, gegeben habe sie ihm schließlich 80 Euro.

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Sie habe ihm Wasser hingestellt, er habe ihr Komplimente gemacht. „Dann gab es Küsschen hier und Küsschen da auf meinen Arm. Ich habe ihn weggeschubst“, erklärte sie. Er habe mit den Händen über ihren Oberkörper und die Brust gestrichen. Auf die Frage von Richter Johannes Kimmeskamp, ob das jemand beobachtet habe, sagt die 58-Jährige Nein. Das habe sich auf einem Teil des Grundstücks abgespielt, der nicht einsehbar sei. Und ihre Hunde seien im Haus gewesen.

Tochter drängt Mutter zu Anzeige

Zwei, drei Tage später habe sie sich mit ihrer Tochter unterhalten, die sie gedrängt hätte, Anzeige zu erstatten. „Stell’ dir vor, er macht das bei jeder Frau“, hatte die Tochter argumentiert. Weil sie Angst hatte, nachher beim Bezahlen alleine mit dem Mann zu sein, hatte die Hattingerin ihrer Nachbarin eine Whatsapp geschrieben, ob sie bitte rauskommen würde.

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Das tat die Nachbarin, die ebenfalls als Zeugin geladen war. Sie erklärte, sie habe den Übergriff nicht gesehen, aber die 58-Jährige habe ihr sofort erzählt, was passiert sei. Mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft stellte Richter Kimmeskamp das Verfahren ein. Allerdings gegen die Auflage, dass der Angeklagte 200 Euro an die Tafel zahlt.

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