Hattingen. Angeklagter (24) sagt vor dem Amtsgericht Hattingen aus, dass er nicht gewusst habe, dass das Verschicken von Kinderpornographie strafbar ist.

Wegen des Besitzes und Verschickens von kinder- und jugendpornografischer Videos in mehreren Fällen hat Richter Johannes Kimmeskamp einen 24-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, die für drei Jahre auf Bewährung ausgesetzt ist. Der Verteidiger hatte dafür plädiert, dass sein Mandant sechs Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung bekommt, die in eine Geldstrafe umgewandelt werden sollte. Doch da erntete er von der Staatsanwältin verständnisloses Kopfschütteln.

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In mehreren Fällen hat Videos runtergeladen

In mehreren Fällen hat der Mann Videos runtergeladen, die er zum Teil per Whatsapp verschickte, beziehungsweise an eine Telefonnummer seines Heimatlandes weiterleitete. Das war im vergangenen Jahr zwischen dem 13. und 15. Juni. Angeblich habe er plötzlich gesehen, dass da auch Kinderpornografie mit dabei gewesen sei. Dass das Herunterladen, der Besitz und das Weiterverschicken solcher Videos, von denen er Screenshots gemacht hatte, in Deutschland unter Strafe stehe, habe er nicht gewusst, sagt er.

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Die Fälle hätten sich allerdings so zugetragen, räumt er ein. Er sei auf ganz bestimmte Seiten gegangen und habe die Bilder weitergeschickt. „Aber nur an Bekannte, die alle über 18 Jahre seien“, sagt er.

„Wir reden hier ganz klar über Kinderpornografie“

Richter Kimmeskamp wird in der Verhandlung deutlich: „Wir reden hier ganz klar über Kinderpornografie, über ein Mädchen von acht Jahren.“ Und aus dem Ermittlungsbericht geht hervor, dass die Bilder an eine Telefonnummer des Heimatlandes des Angeklagten geschickt wurden.

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Die Taten des Mannes, der zurzeit in Hattingen eine Ausbildung zum Verkäufer macht, haben sich zwar schon im Juni vergangenen Jahres zugetragen. Doch am 26. Februar dieses Jahres wurde die Wohnung durchsucht. Es wurden dabei die restlichen Bilder gefunden. Die Betreuerin, die die Personen der großen Familie einzeln begleitet, sagt vor Gericht aus, dass sie mit dem Angeklagten über die Vorfälle gesprochen und sie den Eindruck habe, dass er wirklich reumütig sei.

Bei Bildern und Videos handelt es sich um „schweren Missbrauch“

Die Staatsanwältin betont, dass es sich bei den pornografischen Bildern und Videos um „schweren Missbrauch“ handelt und fordert ein Jahr mit einer Bewährungszeit von drei Jahren. Und zudem eine Geldstrafe von 1000 Euro für den Angeklagten, der als Auszubildender 600 Euro im Monat verdient.

Strafrechtliche Regelungen zur Kinderpornografie

Im Jahr 2015 wurden die strafrechtlichen Regelungen zur Kinderpornografie verschärft. Seitdem kann bereits der Besitz von Kinderpornografie mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. Vor der neuen Regelung in Deutschland betrug die maximale Freiheitsstrafe zwei Jahre.Kinderpornografie ist die Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und die Dokumentation schwerer Straftaten. Aufgrund der geänderten Gesetzeslage sind seitdem auch solche Dateien und Bilder, die früher als „Posings“ behandelt wurden und straflos blieben, mittlerweile strafrechtlich zu verfolgen.

Der Anwalt erklärt in seinem Plädoyer, dass sein Mandant sich „dummerweise darauf eingelassen und die Videos heruntergeladen hat. Dann hat er festgestellt: Ups, da sind ja auch kinderpornografische Bilder dabei. Das Problem ist, dass er sie nicht gelöscht hat.“ Außerdem sei der junge Mann ja nicht vorbestraft und habe nicht gewusst, dass diese Handlungen in Deutschland unter Strafe stünden.

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Richter Kimmeskamp zieht die einzelnen Fälle zusammen und macht daraus eine Gesamtstrafe von sieben Monaten mit einer dreijährigen Bewährung. Darüber hinaus gibt es die Auflage, 1000 Euro in Raten von je 100 Euro an den Kinderschutzbund zu bezahlen. Der Angeklagte nimmt im Gerichtssaal die Strafe an, so dass das Urteil sofort rechtskräftig ist.