Hattingen. Wegen unerlaubten Besitzes von und Handels mit Betäubungsmitteln war ein Hattinger angeklagt. So lief der Prozess vor dem Schöffengericht:

Es waren mehr als nur geringe Mengen an Betäubungsmitteln, die Polizeibeamte am 18. Mai 2020 in der damaligen Wohnung des Angeklagten in Welper fanden: gut 100 Gramm Marihuana, 136 Gramm Cannabis-Pflanzen, zudem fast 42 Gramm Amphetamin. Wegen unerlaubten Besitzes von und unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln musste sich der 27-Jährige daher nun vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Hattingen verantworten.

Verständigungsgespräch– unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Dass ihr Mandant geständig sein werde, signalisiert Verteidigerin Barbara Möller dem Gericht gleich zu Prozessbeginn, bittet indes zunächst um ein Verständigungsgespräch zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten – unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zu einer „ausdrücklichen Verständigung“ kommt es in diesem zwar nicht, gibt der Vorsitzende Richter Johannes Kimmeskamp nach der gut 15-minütigen Unterbrechung zu Protokoll. Wohl aber habe das Gericht „zu erkennen gegeben, dass als Obergrenze des Strafrahmens eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren in Betracht kommt“.

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Das Betäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), ist ein deutsches Bundesgesetz, das den generellen Umgang mit Betäubungsmitteln regelt.In Paragraf 29 des Gesetzes ist dabei unter anderem festgelegt, dass jemand, der Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft wird.

Dass die von Staatsanwalt Björn Kocherscheidt erhobenen Vorwürfe zutreffen, lässt der Angeklagte in der Folge seine Verteidigerin sagen, die Betäubungsmittel sowohl unerlaubt besessen habe, als auch unerlaubt mit ihnen Handel habe treiben wollen, „wenn die Pflanzen ihren Reifegrad erreicht hätten“. Ihr Mandant habe damals Cannabis konsumiert und ab und an auch Amphetamine. Mit dem Anbau von Cannabis-Pflanzen in der Wohnung und dem Verkauf der Droge habe er seinen eigenen Konsum finanzieren wollen. Zumal er Ende 2019 seinen Job bei einer Firma für Veranstaltungstechnik verloren habe, seitdem arbeitslos ist. „Sehr professionell,“ so Möller, „war der Anbau mit den Pflanzen aber nicht, viele sind ihm eingegangen.“

Von Drogen auf Sport umgestellt

Ob er heute noch Drogen konsumiere, fragt Kimmeskamp in Richtung Angeklagten. Wieder antwortet seine Verteidigerin. Nein, ihr Mandant habe inzwischen „auf Sport umgestellt“, es gebe keine Abhängigkeit. Das bestätigt auch der 27-Jährige selbst, erzählt dem Gericht zudem, gefragt nach seinen Plänen, er hoffe, bald wieder Arbeit zu finden – „ich will mir etwas im Lagerbereich suchen“.

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Staatsanwalt Kocherscheidt sieht in seinem Plädoyer die Anklage als erwiesen an, fordert als Strafmaß eine 16-monatige Freiheitsstraße auf Bewährung sowie 150 Sozialstunden. Verteidigerin Möller bitte das Gericht derweil um eine „milde Strafe, ich nenne ausdrücklich kein Strafmaß“. Sie denke, fügt Barbara Möller noch hinzu, dass sich ihr Mandant diesen Prozess zur Warnung nimmt“.

Kein großer Masterplan eines Verbrechers

Das Schöffengericht verurteilt den Hattinger schließlich zum vom Staatsanwalt geforderten Strafmaß, setzt die 16-monatige Freiheitsstraße drei Jahre zur Bewährung aus. Die THC-Wirkstoffmenge von knapp 7,5 Gramm und die der aufgefundenen Amphetamine von 6,19 Gramm seien „im Bereich nicht geringer Mengen“, so Kimmeskamp in der Begründung des Strafmaßes. Aber auch: „Wir haben gesehen, dass hier nicht besonders professionell gehandelt wurde. Das sah alles nicht nach dem großen Masterplan eines Verbrechers aus.“