Hattingen. Zwei Jugendliche sind in Hattingen an einem Steilhang nahe einer Bahntrasse verunglückt. Die wird noch täglich von Güterzügen befahren.
„Wir sind alle froh, dass das noch so glimpflich ausgegangen ist“, sagt Heiko Hecht. Er ist der Notfallmanager des Streckenbetreibers der Bahntrasse TER GmbH, nahe der zwei Jugendliche von einem Steilhang oberhalb der Ruhr bei der Jugendbildungsstätte Welper mehrere Meter in die Tiefe fielen und schwer verletzt erst in unmittelbarer Nähe zur dortigen Bahntrasse zu liegen kamen. Die Trasse wird noch täglich genutzt, ein Güterzug etwa befuhr die Stecke bereits kurz nach dem Unfall – konnte aber noch rechtzeitig gestoppt werden.
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Als „Unglück“ bewerte die Polizei den Unfall, so die Sprecherin der Polizei des Ennepe-Ruhr-Kreises, Sonja Wever. Nach ersten Erkenntnissen seien die beiden Jugendlichen alkoholisiert gewesen und beim Versuch, von der Bahnanlage aus den Steilhang in dem Waldgebiet hochzukraxeln, abgestürzt. Dabei wurden sie schwer verletzt nach einer aufwendigen Bergung ins Krankenhaus gebracht. Wie es den beiden 16-Jährigen aus Hattingen und Bochum inzwischen geht, konnten weder Feuerwehr noch Polizei am Montag sagen.
Folgenschwerer Sturz war „schon Lehre genug“
Klar ist aber, dass die TER auf etwaige Schadensersatzansprüche gegen die beiden 16-Jährigen trotz der infolge der Bergung gut zweistündigen Nicht-Nutzbarkeit der Strecke verzichte, betont Heiko Hecht. Der folgenschwere Sturz den etwa 45 Grad steilen Hang hinunter sei für die Heranwachsenden „schon Lehre genug gewesen“.
Das sagt die Stadt
Auch die Stadt Hattingen äußerte sich auf WAZ-Nachfrage zum Unfall.Danach könne im Moment „noch nicht genau gesagt werden, ob irgendjemand seiner Verkehrssicherheitspflicht nicht nachgekommen ist“, so Jessica Krystek aus der Pressestelle. Der Weg im Bereich der Unfallstelle sei „schwer zugänglich und befindet sich nicht an einem Fußgängerweg“.Ob der Vorfall Konsequenzen für weitere Grundstücke in der Stadt haben wird, könne, so Krystek, „aktuell noch nicht beantwortet werden“. Aktuell müssten „der Sachverhalt und die genauen Umstände des Unfalls noch geklärt werden“.
Ausdrücklich weist Hecht im Zusammenhang mit dem Unglück aber noch einmal darauf hin, dass ein Aufenthalt im Bereich der Bahntrasse grundsätzlich nicht erlaubt und auch gefährlich ist. So werden über diese die Firma Kerkemeier und der Schrotthändler Bötzel mit Gütern versorgt, die Firma Reuschling testet auf der Trasse regelmäßig ihre Loks, seit März wird über die Trasse zudem Holz von Witten-Herbede bis Hagen zum Weiterverkauf in Rumänien transportiert – mit bis zu 2500 Tonnen schweren Zügen, die mit bis zu 50 Stundenkilometern unterwegs sind. Darüber hinaus, so Hecht, werde derzeit vom Land NRW geprüft, ob die Strecke für den Personennahverkehr reaktiviert werden kann.
Ein Betreten der Bahnanlage, so Hecht, sei prinzipiell verboten, ebenso die Nutzung des „wilden Wanderwegs neben dem Gleis". Im Falle, dass Züge wegen Bürgern auf und an der Bahnanlage stoppen müssten, könnte die TER Schadenersatz fordern – „in bis zu sechs- bis siebenstelliger Höhe“. Am Ende des Wanderweges im Bereich des Rudervereins und der Burg Blankenstein wiesen Schilder auch darauf hin, dass das Betreten der Bahnanlage verboten sei.
Zaun zu teuer und nicht Aufgabe der TER
Diese im Bereich des Unglücksortes dagegen etwa durch ein Zaun zu sichern, sei nicht Aufgabe der TER und auch zu teuer, so Hecht. Ein solcher Zaun könnte aber gegebenenfalls an dieser Stelle der Bahnstrecke entstehen, falls Hattingen den „wilden Wanderweg“ einmal zu einem kombinierten Rad-/Fußweg ausbauen würde. Platz, so Hecht, sei dafür zumindest genug, wurde die Trasse im Jahre 1875 doch zweigleisig angelegt, dann aber nur eingleisig gebaut.
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