Hattingen. Kameras warnen Eigentümer aus Hattingen an seinem Arbeitsplatz in Gelsenkirchen – Polizei stellt die Täter am Tatort. Jetzt ging es vor Gericht.

Wie ein Handy bei einem mit Kameras vernetzten Haus helfen kann, zeigte jetzt ein Fall vor dem Hattinger Schöffengericht: Weil der Hausbesitzer an seiner Arbeitsstelle in Gelsenkirchen plötzlich feststellte, dass sich seine Kameras melden, konnte er die Polizei alarmieren. Die zwei Täter wurden auf frischer Tat ertappt – und jetzt zu empfindlichen Strafen verurteilt.

Kamera aus dem Haus in Hattingen meldet sich mit Warnung

Zwei Männer (47 und 67) wollten aus einem großen Haus in Hattingen Gegenstände stehlen, als das Handy die Aufmerksamkeit des Hausbesitzers auf sich zog. Erst meldete sich eine Kamera aus dem Haus mit einer Warnung, wenig später eine zweite – „da dachte ich, da stimmt was nicht, es wird wohl eingebrochen.“ Er rief seine Frau an und machte sich auf den Weg nach Hause, wo er eine gute halbe Stunde später angekommen ist. Der 47-Jährige war noch im Haus.

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Ein Beamter, der am Tatort war und als Zeuge aussagt, schildert den Ablauf aus Polizeisicht. Als er mit seinem Diensthund eintraf, hätten seine Kollegen das Haus bereits umstellt. „Das Gebäude ist groß und verwinkelt“, sagt er. Nachdem er den Hausbesitzer gefragt hatte, wo man sich in dem Haus verstecken kann, suchte er mit seinem Hund gezielt nach dem Einbrecher.

Polizist will keine internen Strategien preisgeben

Wie so eine Aktion denn vonstatten geht, will er Anwalt des 67-Jährigen wissen. Der Polizist hält sich bedeckt, um keine internen Strategien preiszugeben. Er könne nur sagen, dass der Hund selbstständig laufe. „Eine Person kam dann die Treppe runter und hat meine Anordnungen befolgt. Er ist dann in Bauchlage vor mir hergekrochen.“ Es handelte sich um den 47-Jährigen.

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In dem Haus mit mehreren Wohnungen von Familienmitgliedern seien etliche Schränke durchwühlt , ein Fernseher aus der Wand gerissen worden. Einen Reisekoffer, ein Radio und einen Funkwecker hatte der Einbrecher bereits genommen, schildert der Hausbesitzer. Das Fenster, das aufgebrochen wurde, musste komplett ersetzt werden.

„Keine positive Sozialprognose“ für den älteren Täter

Für den 47-Jährigen, der lediglich eine Vorstrafe aus dem Straßenverkehrsbereich hat, die zudem lange zurückliegt, sieht das Gericht die Möglichkeit, eine „milde Strafe“ zu geben. Zumal er nicht einschlägig vorbestraft sei, die Tat eingeräumt hat und auch am Tatort den Anweisungen des Polizisten gefolgt sei, erklärt Richter Johannes Kimmeskamp. Er kommt mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr davon.

So wird Wohnungseinbruchdiebstahl bestraft

Ein Wohnungseinbruchdiebstahl wird mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen sind drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen.

Der Gesetzgeber unterscheidet einen Einbruchdiebstahl: Minder schwer wiegt zum Beispiel ein Einbruch in ein leerstehendes oder nicht ständig bewohntes Haus. Härtere Strafen gibt es für einen Wohnungseinbruchdiebstahl in „eine dauerhaft genutzte Privatwohnung“.

Bei dem Älteren, der wegen Beihilfe zum Einbruchdiebstahl angeklagt wurde, sehen sowohl die Staatsanwältin als auch das Schöffengericht „keine positive Sozialprognose“. Die Tat räumt er ein, er ist aber bereits einschlägig in Erscheinung getreten: Der 67-Jährige hat noch eine vierjährige Haftstrafe zu verbüßen, die zum Teil zur Bewährung ausgesetzt war. „Und mittendrin kommt die nächste Straftat“, stellt die Staatsanwältin fest und fordert zehn Monate ohne Bewährung. Dem folgt das Schöffengericht in seinem Urteil.

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