Hattingen. Der Angeklagte hatte im Jahr 2019 einen anderen Mann in der Altstadt von Hattingen verprügelt. Es war nicht die erste Gewalttat des 30-Jährigen.

„Eine Bewährungsstrafe kommt hier nicht in Betracht“, erklärte Richter Johannes Kimmeskamp am Montag in einem Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung. Er verurteilte am Montag den 30-jährigen G. zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Wegen einer anderen Bewährungsstrafe von acht Monaten, ebenfalls wegen Körperverletzung, wird der Angeklagte nun für knapp anderthalb Jahre ins Gefängnis gehen.

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Alkoholexzess nach Kindergeburtstag

Die gewalttätigen Szenen spielten sich 2019 vor dem „Nachtcafé“ in der Hattinger Altstadt ab. Nach einem Kindergeburtstag wurde noch ordentlich Alkohol getrunken, als der Angeklagte in den frühen Morgenstunden mit einem anderen jungen Mann in Streit geriet. G. stieß sein Gegenüber so heftig, dass der Geschädigte zu Boden ging. Daraufhin trat ihm G. mit dem Fuß ins Gesicht, setzte sich auf den Mann und schlug auf ihn ein.

Das Opfer erlitt sehr schwere Gesichtsverletzungen, die Augenhöhle war gebrochen, Splitter mussten entfernt werden. Vier Tage Krankenhausaufenthalt und zwei Operationen waren die Folge. G., bei dem 2,04 Promille festgestellt wurden, besuchte sein Opfer im Krankenhaus, brachte Pizza und Cola mit, entschuldigte sich und sagte, es tue ihm leid.

Angeklagter hatte schon Täter-Opfer-Ausgleich gezahlt

Er zahlte einen Täter-Opfer-Ausgleich von 5000 Euro. Vor Gericht war die Straftat unstrittig. Polizisten, die herbeigerufen worden waren, hatten die kurze, aber heftige Szene beobachtet und auch den Tritt gegen den Kopf des Opfers mitbekommen. G. räumte die Tat komplett ein. Er trinke jetzt keinen Alkohol mehr und es gehe ihm damit auch körperlich deutlich besser.

Um die 5000 Euro, die er an das Opfer gezahlt hat, aufzubringen, steht der Mitarbeiter eines Baumarktes seit einigen Monaten um 3.30 Uhr auf und trägt vor seinem offiziellen Dienstbeginn Zeitungen aus.

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Schon die dritte Körperverletzung

Die Körperverletzung ist nicht die erste Gewalttat im Leben des 30-Jährigen. Schon 2016 wurde er wegen desselben Deliktes zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Zwei Jahre später musste er sich wegen gefährlicher Körperverletzung erneut vor Gericht verantworten.

Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten zwar zugute, dass er sich um einen Täter-Opfer-Ausgleich gekümmert habe, verwies bei der Forderung ihrer Strafe aber auf die einschlägigen Vorstrafen und plädierte für eine Freiheitsstrafe von insgesamt 18 Monaten. Richter Kimmeskamp betonte, wie „extrem gefährlich“ es sei, jemandem mit dem Fuß ins Gesicht zu treten. Juristisch gelten dabei schon normale Straßenschuhe als gefährliches Werkzeug, was sich strafverschärfend auswirkt.