Hattingen. Eklat nach der Urteilsverkündung vor dem Amtsgericht Hattingen: Angeklagter zeigt seiner Frau trotz Warnung des Richters den Stinkefinger.

Mit einem Eklat endete der Prozess gegen den 39-jährigen B., der vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Bedrohung gerade zu einem Jahr Gefängnis verurteilt worden war. Unmittelbar nachdem Richter Johannes Kimmeskamp die Verhandlung geschlossen hatte, zeigte B. im Gerichtssaal seiner Noch-Ehefrau und Zeugin den Stinkefinger. Für alle Anwesenden sichtbar.

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„Ich sage ihnen eindringlich, bleiben Sie fern von ihrer Frau und ihrem Kind. Bei dem kleinsten Vergehen, wird der Haftbefehl gegen sie vollstreckt“, hatte Kimmeskamp den 39-Jährigen bei der Urteilsverkündung noch gewarnt. Denn B., extrem alkoholabhängig, hatte noch Strafen zur Bewährung ausgesetzt. „Wenn die Bewährung widerrufen wird, gehen Sie für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis.“

Trotz Annäherungsverbots immer wieder seiner Frau aufgelauert

Immer wieder hatte er trotz eines gerichtlich verfügten Annäherungsverbots seiner Frau aufgelauert, war aggressiv geworden und blieb völlig uneinsichtig. Das Verbot der Annäherung schien ihn absolut nicht zu interessieren, wie das Gericht feststellte. „Aber ich will doch nur mit ihr reden,“ meinte der Angeklagte. Die Scheidung läuft inzwischen.

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An die gerichtliche Verfügung hielt sich der Angeklagte in der Vergangenheit überhaupt nicht. Mal hat der 39-Jährige die Tür der Wohnung seiner Noch-Ehefrau fast eingetreten, dann lauerte er ihr auf, beschimpfte sie als Hure, riss ihr das Handy aus der Hand und schmiss es auf den Boden. Dann wiederum drohte er, sie umzubringen.

Anwalt hat Erlaubnis über Alkoholprobleme zu sprechen

„Ja, ich habe sie beleidigt, das ist alles richtig. Aber manchmal sage ich eben, dass ich sie umbringe, aber dann sage ich auch wieder, dass ich sie liebe.“ Sein Mandant habe ihm erlaubt, offen über dessen Alkoholprobleme zu sprechen, weil Alkohol eine bedeutende Rolle bei den Straftaten spiele, erklärte sein Verteidiger Dr. Gregor Hanisch.

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Es kam zur Sprache, dass der Anwalt nur morgens mit B. vernünftig reden kann, weil der 39-Jährige spätestens ab mittags berauscht ist. Er nimmt fast immer Schlafmittel und Amphetamine, konsumiert täglich eine Flasche Wodka und so um die zehn Bier. Eine Entziehungskur brach er ab und begann direkt wieder, seiner Ehefrau nachzustellen.

Angeklagter pöbelt immer wieder ungefragt dazwischen

Als sie im Zeugenstand dem Richter ihre Lage schilderte, pöbelte der Angeklagte ungefragt immer wieder dazwischen. Die Gutachterin, die zu der Psyche des Angeklagten befragt wurde, räumte ein, dass B. ein schweres Alkoholproblem habe. Er sei aber trotz – oft mehr als zwei Promille im Blut – durchaus in der Lage, sein Handeln zu steuern.

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„Er ignoriert Regeln und ist absolut uneinsichtig. Das Beste ist für ihn, eine Langzeittherapie,“ sagte die Gutachterin.

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