Hattingen. Polizei-Einsatz an der Realschule Grünstraße in Hattingen: Wie jetzt bekannt wurde, hatte ein Schüler eine Waffe mit in den Unterricht genommen.
Polizei-Einsatz an der Realschule Grünstraße: Wie erst jetzt bekannt wurde, hatte ein Schüler der Schule am Mittwochmorgen vergangener Woche eine vermeintliche Waffe mit in den Unterricht genommen, die herbeigerufene Polizei rückte mit drei Streifenwagen und insgesamt sieben Polizeibeamten aus, um die Lage vor Ort zu sichern.
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Verständigt hatte die Polizei Jürgen Ernst, der Leiter der Realschule Grünstraße. Er sei von einem Schüler darüber informiert worden, dass ein Mitschüler einen Gegenstand bei sich habe, den er für eine Waffe halte, sagte Ernst im Gespräch mit der WAZ Hattingen. Aufgrund des Verdachts auf Waffenbesitz in der Schule - dies entspricht dem Gefährdungsgrad 2 (von drei möglichen) an einer Schule - habe er dann gegen 9 Uhr die Polizei angerufen, „in Form eines Hilferufes“. Auch das Krisenteam der Realschule habe er von dem Verdacht in Kenntnis gesetzt, um für den Fall einer Gefährdungslage schnellstmöglich reagieren zu können. Denn: „So einen Vorfall nehmen wir natürlich sehr ernst.“
Mitschüler zu keinem Zeitpunkt akut gefährdet
Als die Polizeibeamten wenig später an der Realschule eintrafen, habe der Schüler - ein 15-Jähriger - sich indes nicht mehr in der Schule und auch nicht auf dem Schulgelände befunden, sagte Polizeisprecherin Sonja Wever. Ihre Kollegen hätten ihn dann in Anwesenheit seiner Eltern zu Hause angetroffen und ihm die Pistole - eine Schreckschusswaffe - abgenommen. Warum er diese mit in den Unterricht genommen habe, dazu könne man zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts sagen, so Wever. Der 15-Jährige habe aber „niemanden mit der Schreckschusswaffe bedroht“. Das bestätigte auch Realschulleiter Jürgen Ernst: „Es hat zu keinem Zeitpunkt eine akute Gefährdung der Mitschüler bestanden.“
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Auch Ernst wollte sich auf WAZ-Nachfrage nicht zu den möglichen Gründen äußern, warum der 15-Jährige eine Schreckschusswaffe mit in die Schule genommen habe. Er erklärte aber, der Jugendliche nehme wieder am Unterricht teil; Gespräche mit ihm hätten ergeben, „dass auch jetzt keine Gefahr für die Mitschüler besteht“.
Ermittlungen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz
Ungeachtet dessen wird gegen den 15-Jährigen wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt, betonte Polizeisprecherin Sonja Wever. Denn für Schreckschusswaffen benötigen Bürger nicht nur einen Kleinen Waffenschein, Schreckschusspistolen dürfen auch nur Volljährige besitzen.