Hattingen. Bei einer Kontrolle infolge von Shisha-Rauchern in der Fußgängerzone in Hattingen wurde ein Beamter bedroht. Jetzt landete der Fall vor Gericht.

Eine Shishapfeife auf einer Parkbank vor einem Kiosk auf der Heggerstraße in Hattingen war der Anlass dafür, dass die Polizei vor Ort anwesende Bürger ermahnte, das Shisha-Rauchen dort zu unterlassen. Doch im Verlauf der Ansprache kam es zu Beleidigungen und Bedrohungen gegen einen der Polizeibeamten. Nun trafen sich die Parteien vor dem Amtsgericht Hattingen wieder.

Anwohner fühlten sich von Shisha-rauchenden Personen belästigt

Der Vorfall ereignete sich Anfang September vergangenen Jahres, kurz nach Mitternacht, bei einem Kontrollgang von zwei Polizeibeamten, begleitet von zwei Mitarbeiterin des Ordnungsamtes. Anwohner hatten sich zuvor vermehrt über Ruhestörungen beschwer, fühlten sich von Shisha-rauchenden Personen in der Fußgängerzone belästigt. Dies habe man den Anwesenden auch klar zu machen versucht, sagte der damals geschädigte Polizist vor Gericht. „Doch das wollten einige wohl nicht verstehen.“

Auch interessant

Die drei Brüder A. (26, 24, 22) hätten ihn stattdessen beleidigt, auch mit Worten bedroht. Und der zweitälteste der drei A.s habe gesagt: Sobald die Polizei abgerückt sei, werde er weiter Shisha rauchen. Dann habe er „eine Clownsgeste gemacht“ und sei mit den Brüdern und dem Kioskbetreiber, der alles mit dem Handy gefilmt habe, geflüchtet.

Ein Video als Beweismittel

Von jenem Besitzer erhielt die Polizei Stunden nach jenem Vorfall die besagten Videoaufnahmen ; nach Ansicht des Verteidigers der Angeklagten durch „obskure Umstände“. Auch Mängel in der Anklage sieht er – etwa den, dass die Beleidigungen nicht personengenau zugeordnet worden seien.

Richter Johannes Kimmeskamp deutete allerdings an, dass er das Video als Beweismittel zulassen will, außer dem als einzigen erschienenen Polizeibeamten aber noch weitere Zeugen zum Vorfall hören will - unter anderem den Kioskbetreiber, der zum Prozessauftakt trotz Ladung als Zeuge fehlte und gegen den er ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 Euro verhängte.

Der Prozess wird am 16. November, 9 Uhr, fortgesetzt.