Hattingen. . Sie wirft ihm Betrug vor. Er zeigt die Bedrohung durch sie an und findet sich auf der Anklagebank wieder: wegen vorsätzlicher Falschaussage.

„Entweder du zahlst oder du wirst schon sehen, was passiert“: Ihre eigene Sprachnachricht aus 2017 muss sich H. am Freitag im Gerichtssaal anhören – dabei ist sie gar nicht angeklagt. Sie ist Zeugin. Angeklagt ist K. (23), dem ihr Satz gilt. Er soll H. vorsätzlich falsch der Bedrohung bezichtigt haben.

Was er mittels der gespeicherten Sprachnachnachricht widerlegen kann, die Richter Christian Amann „in Gehörsam“ nimmt. Wenn sie ihm alle Knochen hätte brechen wollen, wäre das längst geschehen. Es sei ihr „scheißegal“, ob er zur Polizei gehe oder nicht. Das alles ist in der Nachricht zu hören.

Zeugin spricht von „Enttäuschtheit“ statt von Drohung

„In Augenschein“ nimmt Richter Amann den von K. gespeicherten Facebook-Chat, in dem es etwa heißt: „Grüße von meinen Bros . . . viel Spaß werden die für 110 Euro haben . . . die kleine Schwester belügt man nicht. . . hihi . . . freue mich auf die Bilder.“ Den Text diktiert Amann fürs Protokoll. „Die Rechtschreibung beachten wir nicht.“

„Wo ist denn da die Bedrohung“, fragt die Zeugin. „Enttäuschtheit“ statt Bedrohung erkenne sie in der Aussage. Sie solle zu denken geben, ob man das Geld nicht besser bezahlt. „Er hat mir Versprechungen gemacht, er wolle zurückzahlen, er hat gelogen.“ Ihre Nachrichten seien das Ergebnis davon. „Ich bin die Beschissene.“

Staatsanwalt und Richter sehen Bedrohung gegeben

Eine Bedrohung erkennen die Vertreterin der Staatsanwaltschaft wie auch der Richter aber sehr wohl – und so wird der Beschuldigte, der schon wegen Beleidigung, Diebstahl und Urkundenfälschung vor Gericht stand, von der Falschaussage frei gesprochen.

H. fühlt sich von K. betrogen. Sie habe bei ihm „Mydays“-Gutscheine gekauft, die nicht aktiviert und damit wertlos gewesen seien. In Kontakt miteinander traten beide über Facebook. Doch der Betrug ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens, wie H. erstaunt feststellt und K.s Anwalt immer wieder betont – und so weitergehende Fragen zu dem Geschäft selbst unterbindet.

Richter spricht von einer dubiosen Geschichte

Von einer „dubiosen Geschichte“ spricht der Richter und sagt: „Ein unschöner Fall ist die nette Formulierung.“ Und bei allem Verständnis für die Wut der Zeugin, bei aller menschlichen Nachvollziehbarkeit betont er: „So funktioniert ein Rechtsstaat nicht.“

Der Stand des gesonderten Betrugsverfahrens ist an diesem Tag unklar. Viele Fragen bleiben offen beispielsweise hinsichtlich des Besuchs der Zeugin mit einer weiteren angeblich Betrogenen in der Wohnung K.s, bei dem auch Männer dabei gewesen sein sollen. „Zum Schutz“, lässt sich H. ein. Massiv bedroht gefühlt hätte er sich von diesem Besuch, sagt K., der sich erst im WG-Kinderzimmer, dann auf dem Dachboden versteckt haben will. Seine WG-Mitbewohnerin soll die Wohnungstür geöffnet haben. Dass Polizei vor Ort war, habe er nicht bemerkt. H. gibt an, Boxen mit Gutscheinen aus seinem Zimmer mitgenommen und sie der Polizei gegeben zu haben.