Hattingen. Ein Hattinger stand wegen des Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe und Geldzahlung verurteilt.
„Was wir in der Anklage gehört haben, geht an die Grenze“, erklärte in seiner Urteilsbegründung Richter Johannes Kimmeskamp. In mehr als 700 Fällen hatte ein 49-jähriger Angeklagter Pornos besessen und konsumiert, auf denen zum Teil Kleinkinder im Alter von ein bis zwei Jahren missbraucht wurden. Der Angeklagte M. erhielt eine Strafe von acht Monaten auf eine Bewährungszeit von drei Jahren und muss insgesamt 3000 Euro an zwei Organisationen zahlen, die sich um Kinder kümmern.
Verlesung der Anklage dauert 40 Minuten
Allein das Verlesen der Anklage durch die Staatsanwältin dauerte zirka 40 Minuten. Dass in der Öffentlichkeit die lange Anklageschrift verlesen wird, versuchte zu Prozessbeginn der Anwalt von M. zu verhindern. Richter Kimmeskamp ließ sich nicht darauf ein und verwies auf die Rechtsgrundlage.
Bis Mitte 2019 besaß und konsumierte der 49-Jährige jede Menge kinder- und jugendpornografisches Material. Die Polizei fand bei ihm verschiedene Datenträger und Speicher, die sie sicherstellte und einzog. In einer Vielzahl der Pornos ging es um Mädchen, die nicht älter waren als zehn Jahre. Aber auch eine große Anzahl von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 17 Jahren waren auf den sichergestellten Speichern zu sehen.
Strafrahmen für Erwerb und Besitz von Kinderpornos
Der Angeklagte selbst wurde in der Verhandlung nicht mehr zu dem Geschehen befragt, weil sein Anwalt erklärte, dass M. alle Vorwürfe einräume und wisse, dass sein Verhalten unentschuldbar sei. Für den Angeklagten spreche, so Richter Kimmeskamp, dass er alle Vorwürfe eingeräumt habe, also geständig sei und außer Geldstrafen – unter anderem wegen verschleppter Insolvenz – keine einschlägigen Strafen habe. Er wies noch einmal auf den Strafrahmen hin, den das Gesetz vorsieht: Bei Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafe, bei Jugendpornografie zwei Jahre.
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„Es war hier eine Menge zu berücksichtigen. Was wir gehört haben, ist ziemlich krass und ging über Grenzen hinaus“, sagte der Richter.
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