Hattingen. Betrug mit Corona-Hilfen: Die Staatsanwaltschaft ermittelt in mehr als 200 Fällen in Hattingen, Essen und anderen Städten ihrer Zuständigkeit.

Die Aussicht auf das schnelle Geld in Corona-Zeiten hat offenbar dutzendfach Betrüger auf den Plan gerufen. Die Staatsanwaltschaft Essen ermittelt derzeit in mehr als 200 Fällen wegen Betrugs in Zusammenhang mit den Corona-Soforthilfen. Der Verdacht: Die Betroffenen sollen die Hilfsgelder vom Land kassiert haben, obwohl sie ihnen gar nicht zustanden. Damit ist die Zahl der Verdachtsfälle binnen weniger Wochen sprunghaft gestiegen. Anfang Mai gab es bei der Staatsanwaltschaft erst 73 Anzeigen.

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Der Schaden aus den Fällen könnte sich auf bis zu 1,5 Millionen Euro summieren, sagt Anette Milk, Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Essen. Das Ende der Fahnen­stange ist damit aber wohl noch nicht erreicht.

Staatsanwaltschaft ist auch für für Hattingen und Sprockhövel zuständig

„Nahezu täglich gehen weitere Anzeigen ein“, berichtet Milk. Die Staatsanwaltschaft ist allerdings nicht nur für die Stadt Essen zuständig, sondern auch für Hattingen, Sprockhövel, Gelsenkirchen, Gladbeck, Dorsten, Marl, Haltern und Bottrop.

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Das Land hatte im März für Selbstständige und Gewerbetreibende das Soforthilfeprogramm aufgelegt, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern. Je nach Betriebsgröße bekommen Kleinunternehmer 9000, 15.000 oder 25.000 Euro Zuschuss. Die Hilfe erfolgte in der Regel schnell und unbürokratisch, also ohne große Prüfung. Das nutzten die Betrüger offenbar aus.

Verdacht, wenn es „unplausible Kontobewegungen“ gegeben hat

Die möglichen Täter geraten allerdings dann in Verdacht, wenn es zum Beispiel „unplausible Kontobewegungen“ gegeben hat, sagte Anette Milk. Das könne dann der Fall sein, wenn jemand bislang Hartz IV bezogen hat und plötzlich 9000 Euro Soforthilfe überwiesen bekommt oder nie andere Geldeingänge als regelmäßige Lohn- oder Gehaltszahlungen hatte. Hinter solchen Vorgängen steht dann der Verdacht, dass es sich um keine echten, in Vollzeit betriebenen Gewerbe handelte, die die Täter angegeben haben. Den Betrügern droht bei Verurteilung eine Geldstrafe oder auch eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen können sogar bis zu zehn Jahre möglich sein.

Hinweise kommen in aller Regel direkt von den Banken

Die Hinweise kommen in aller Regel von den Banken. Das Landeskriminalamt hatte den Geldinstituten dazu im April ein Informationsblatt an die Hand gegeben, woran sie mögliche Betrugsfälle erkennen können. Unter anderem führt das LKA folgende Indizien darin auf: Wenn Soforthilfen auf Konten eingehen, die keine Geschäftskonten sind, erst kurz zuvor eröffnet wurden oder bislang nicht gewerblich genutzt wurden, sollte Verdacht aufkommen. Auch auf Konten von Kindern wurden offenbar Soforthilfen ausgezahlt. Das LKA rät den Banken, sich bei Verdachtsfällen an die örtliche Polizei zu wenden.

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt dabei nicht in Fällen, in denen Betrüger über gefälschte Internetseiten Daten von Unternehmen und damit Soforthilfen abgegriffen haben. Diese würde zentral in Köln bearbeitet, sagte Milk.