Hattingen. Seit 2019 ist in Hattingens Fußgängerzone das Radfahren von 19 bis 9 Uhr erlaubt. Seitdem hat es es einen Unfall mit einem Verletzten gegeben.
Das Fahrradfahren in der Fußgängerzone ist seit einem Jahr probeweise von 19 Uhr am Abend bis 9 Uhr morgens erlaubt. In der Testphase gab es einen von der Polizei bestätigten Unfall mit einem Verletzten. Jetzt soll der Radverkehr dauerhaft für diese Zeiten freigegeben werden – und die Freigabe auch noch ausgedehnt werden.
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Der gemeldete Unfall ereignete sich im unteren Teil der Heggerstraße, so wird es in der Verwaltungsvorlage für den Ausschuss für Bau, Umwelt und Verkehr berichtet. „Die Fußgängerzone ist an dieser Stelle stark abschüssig, so dass hier die Gefahr besteht, dass Radfahrende mit zu hoher Geschwindigkeit fahren“ heißt es.
Bei der Stadt Hattingen hat es einige telefonische Beschwerden gegeben
Die Stadtverwaltung hat in der Probephase bis auf telefonische Beschwerden, dass „einige Radfahrende mit unangemessener Geschwindigkeit die Fußgängerzone befahren, keine weiteren Erkenntnisse gewonnen“. Die neuen Möglichkeiten seien durch die Radfahrenden gut angenommen worden.
Im Sommer 2018 hatte die Politik die Hattinger Fußgängerzone sogar umfangreicher für Fahrradfahrer freigegeben als von der Verwaltung geplant: Randbereiche dürfen auch tagsüber von Radlern genutzt werden, etwa die Kleine Weilstraße bis ins Krämersdorf beziehungsweise bis auf den Obermarkt sowie die obere Heggerstraße (zwischen Blankensteiner Straße und Roonstraße sowie im Bereich der Moltkestraße).
Freigabe soll tagsüber auf noch weitere Bereiche ausgedehnt werden
Und jetzt soll die Freigabe tagsüber auf noch weitere Bereiche ausgedehnt werden, kündigt die Stadtverwaltung an. „Ziel ist es dabei, das Radfahren attraktiver zu machen und mehr Pkw-Fahrten durch umweltfreundliche Radfahrten zu ersetzen.“
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In der Kern-Fußgängerzone ist „insbesondere aufgrund des Gefälles oder der Enge eine weitere Öffnung nicht vorgesehen, zumal Alternativrouten angeboten werden“, heißt es. Für weitere Bereiche (komplette obere Heggerstraße, Große Weilstraße, andere Randbereiche) ist eine komplette Freigabe für Radfahrer geplant. „Die Polizei stimmt den Änderungen zu.“ Auch hierbei ist eine Testphase von einem Jahr vorgesehen.
Angepasste Geschwindigkeit zur besonderen Rücksichtnahme auf den Fußgängerverkehr
„Grundsätzlich gilt bei einem Nebeneinander von zu Fuß Gehenden und Radfahrenden in Fußgängerzonen, dass eine an den Fußgängerverkehr angepasste Geschwindigkeit gefahren werden muss. Hier gilt die Pflicht zur besonderen Rücksichtnahme auf den Fußgängerverkehr. Dies kann auch bedeuten, dass bei entsprechend hoher Fußgängerdichte abgestiegen und das Fahrrad geschoben werden muss“, erklärt die Stadt hierzu.
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Über die dauerhafte Freigabe fürs Radfahren von 19 bis 9 Uhr in der Fußgängerzone sowie die weiteren Lockerungen entscheiden die Mitglieder des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr – sie tagen am heutigen Dienstag ab 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses.