Hattingen. Nach der Altstadtbahn plant die Verwaltung auch eine Erlaubnis für Radfahrer von 19 bis 9 Uhr. Der Widmungszweck sei damit verdrängt, heißt es.
„Die Hattinger Fußgängerzone ist eine Verkehrsfläche, die durch Widmung ausschließlich von Fußgängern genutzt werden darf. Außerhalb der Anlieferzeiten dient sie von 10.30 Uhr bis 19 Uhr dazu, dem Fußgänger die ungehinderte Nutzung der Straße ohne Rücksicht auf den Fahrzeugverkehr zu ermöglichen und trägt auch gleichzeitig dem Bedürfnis der Fußgänger Rechnung, ohne motorisiertes Verkehrsgeschehen in entspannter Atmosphäre bummeln zu können. Sie ist dem Fußgängerverkehr vorbehalten und fördert damit das gesellschaftliche, kulturelle und gesellige Leben in Hattingen wie ungestörte Stadtbummel und das Verweilen im Straßenbereich.“
So steht es in der Verwaltungsvorlage des Ausschusses für Bau, Umwelt und Verkehr – nach der Erlaubnis für die Altstadtbahn (deren Betrieb am Wochenende angelaufen ist) will die Stadtverwaltung nun das Radfahren in der Fußgängerzone zwischen 19 und 9 Uhr freigeben. Zudem soll die Freigabe für Segway-Touren geprüft werden.
Einjähriger Probebetrieb geplant
Wie bei der Altstadtbahn soll es einen einjährigen Probebetrieb für die Radfahrer geben. Probleme sehen die Fachleute nicht, weil die Altstadtbahn von Donnerstag bis Sonntag zwischen 11 und 17 Uhr fahren soll und die Geschäfte geschlossen sind. „Das Fußgängeraufkommen nimmt im Regelfall ab“, so die weitere Erläuterung. „Durch die Enge des Straßenraums in der Fußgängerzone hat der Radfahrer einen angemessenen Abstand zum Fußgänger einzuhalten und falls nötig aus Sicherheitsgründen vom Fahrrad abzusteigen.“
Die Stadtverwaltung räumt ein, dass es zu einem erheblich größeren Aufkommen von Fahrzeugen „und damit zu einer höheren Gefährdung des Fußgängerverkehrs“ auf der Heggerstraße und den angrenzenden Gassen führen wird. Für die Fußgänger beschränkt sich somit die Nutzung ohne Wegebahn, Rad- und Lieferverkehr künftig auf die Tage montags bis mittwochs von 10.30 Uhr bis 19 Uhr. Das heißt: „Der Widmungszweck der Fußgängerzone wird vorrangig nicht mehr gewahrt und verdrängt.“
Vorerst keine Segwaytouren
Vor diesem Hintergrund wird die Zulassung von zwei Anbietern von Segwaytouren geprüft. Weil Beeinträchtigungen und Gefährdungen zurzeit nicht ausreichend beurteilt werden können und um eine Überfrachtung in der Fußgängerzone mit Fahrzeugverkehr zu vermeiden, wird vorgeschlagen, vorerst keine Segwaytouren zu erlauben. Wenn die Entwicklung der Verkehrssituation durch die Altstadtbahn und die Radfahrer nach der Probezeit vorliegt, soll neu entschieden werden.