Hattingen. Ein Hattinger (29) versuchte, durch Raub und Betrugsdelikte an Geld zu kommen – wegen Spielsucht. So lief der Prozess vor dem Schöffengericht.

Die Liste der Straftaten, die dem Angeklagten zur Last gelegt wird, ist lang. Mehrfacher Betrug wird dem Hattinger (29) vorgeworfen, der Ex-Freundin soll er gewaltsam eine Kette und ein Handy entrissen, sie körperlich verletzt und beleidigt sowie mit der EC-Karte ihrer Eltern unerlaubt Geld abgehoben haben. Zudem soll er ein kompromittierendes Foto der Freundin weitergeleitet haben. Vor dem Schöffengericht gibt T. das Gros der Taten zu. Und begründet sie mit seiner Spielsucht.

40 Tage sitzt der Hattinger am Morgen der Gerichtsverhandlung in Untersuchungshaft, „diese haben mich zum Nachdenken gebracht“, sagt er. Er bereue alle seine Taten.

Goldmünzen-Anhänger und Handy der Ex-Freundin im Leihhaus versetzt

„Niemals bewusst gewalttätig“ gewesen sei er, sagt er, als er schildert, wie ihm seine damalige Freundin Anfang September 2018 „von ihr ungewollt“ ihre Perlenkette mit Goldmünzen-Anhänger gegeben, er ihr gut zehn Tage später auch ihr Handy weggenommen habe – beides, um es im Leihhaus zu versetzen. So, wie er es regelmäßig machte, um kurzfristig an Geld zu kommen, das trotz eines Netto-Einkommens von rund 1800 Euro monatlich knapp war. Zweimal zuvor, so T., hatte er das Handy der Freundin bereits zuvor versetzt – mit deren Einverständnis. Und beide Male hatte er es später wieder ausgelöst, das zweite Mal allerdings mit Geld, das er mit der EC-Karte der Eltern der Freundin abbuchte.

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Anders als T. sagt die Ex-Freundin dabei aus, dieser habe ihr die Kette damals vom Hals gerissen, sie habe Striemen davongetragen. Auch das Handy habe T. ihr beim dritten Mal gewaltsam abgenommen, ihr zudem immer wieder gedroht, ein Nacktfoto von ihr an ihre Familie zu schicken (was er später tatsächlich an eine Cousine versandte). Dieses Foto, das T. bereits seit 2017 besaß, sei der einzige Grund gewesen „warum ich mich damals noch nicht getrennt habe von ihm“, so die Ex-Freundin, sie habe Angst vor der Reaktion ihrer Familie gehabt.

Der Angeklagte brauchte immer Geld

Ob sie denn von T.s Problem gewusst habe, fragt Kimmeskamp. „Ich habe mich schon immer gefragt, ob er eine Sucht hat“, antwortet sie. „Weil er immer Geld brauchte.“

Das indes nicht erst seit Beginn der Beziehung im Frühjahr 2017. So bot er bereits 2015 zwei Bekannten an, ihnen günstig Handys zu besorgen – erhielt von ihnen zusammen fast 4200 Euro, ohne dass diese je Handys bekamen. Inzwischen hat T.s Anwalt Henner Sentner das Geld aber an die Geschädigten zurückgezahlt. Ebenso die 270 Euro an den Mann, die T. im Sommer 2016 für eine nie übergebene Playstation kassierte, sowie das Gros der gut 3000 Euro, die er einem Versandhandel seit Ende 2015 für georderte, aber nicht bezahlte Bekleidung schuldete.

Schöffengericht wertet Schadenswiedergutmachung und weiteres zugunsten T.s

Diese Schadenswiedergutmachung, das weitestgehende Eingeständnis seiner Taten und der Eindruck, dass T. in der JVA zur Einsicht gekommen ist, an seinem Leben etwas ändern zu müssen, wertet das Schöffengericht zugunsten T.s, verurteilt ihn trotz mehrerer früherer Betrugsdelikte nun u.a. wegen Raubs, Betrugs und Computerbetrugs zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe mit dreijähriger Bewährungsfrist. Zudem erhält er einen Bewährungshelfer und muss binnen dreier Monate ein Beratungsgespräch wegen derSpielsucht nachweisen.