Hattingen. Einem Hattinger wird Betrug beim Verkauf von Gebrauchtwagen und falsche Verdächtigung vorgeworfen. Der Prozess beschäftigt nun wieder die Polizei

Eine Stunde wurde am Amtsgericht verhandelt. Die Anklage gegen einen 28-jährigen Hattinger reichte von falscher Verdächtigung bis zu Betrug. Weil aber Zeugen fehlten, müssen Richter, Schöffen, Staatsanwalt, der Angeklagte und sein Verteidiger und auch ein bereits gehörter Zeuge erneut erscheinen. Dafür, dass die Zeugen das nächste Mal auftauchen, sorgt zum Teil die Polizei.

Dem Angeklagten, der in der Kfz-Branche arbeitet, wurde in zwei Fällen Betrug beim Autoverkauf vorgeworfen. Er soll eine Anzahlung einbehalten haben, ohne das Auto zu liefern. Über seinen Anwalt erklärte er eine Verkettung von Umständen. Das Geld wurde nun zurückgezahlt.

Händler baut Gas-Tank nach Problemen beim TÜV aus

Im zweiten Fall hatte der Angeklagte ein Auto mit Gasantrieb verkauft. Beim Käufer kam es aber ohne Gas-Tank an, das Auto war nur noch als Benziner zu betreiben. Er erklärt, das Auto sei eigentlich nur für Afrika gedacht gewesen. Der Käufer habe aber Interesse bekundet und war sogar bereit, mehr zu zahlen, wenn der Händler den TÜV vorher erneuere.

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Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass die Gasanlage undicht war. Da die Reparatur teuer wäre, ließ der Händler die Anlage aus dem Fahrzeugbrief austragen und den Gas-Tank ausbauen. Ohne Wissen des Kunden, wie der beteuert. Denn als er den Wagen besichtigt hatte, war der Gasantrieb vorhanden. „Ich habe ein Gasfahrzeug gekauft und jetzt habe ich eine Baustelle“, ärgert sich der Zeuge. Er hat auch ein zivilrechtliches Verfahren angestrengt.

Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz

Das Schöffengericht kam strafrechtlich aber zu keiner Entscheidung. Denn ein dritter Vorwurf steht gegen den Angeklagten im Raum: Der Hattinger soll einen anderen beschuldigt haben, illegal eine Waffe zu besitzen. Damit löste er ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffenrecht aus, das aber eingestellt wurde. Nach seinem Vorwurf des gewerbsmäßigen Versicherungsbetrugs gegen denselben Mann kam es erst gar nicht zum Verfahren.

Der Angeklagte äußerte sich auf Anraten seines Anwalts nicht zu den Vorwürfen. Zwei Zeugen fehlten unentschuldigt. Richter Johannes Kimmeskamp verhängte gegen sie Ordnungsgelder von je 150 Euro, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft. Der Mann, den der Angeklagte beschuldigt haben soll, wird dann von der Polizei zur Verhandlung vorgeführt.

Weil aufgrund der Urlaubszeit das Verfahren nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist mit allen Beteiligten weitergeführt werden kann, muss der Prozess im Oktober von vorn gestartet werden.